(1) Die Vorschriften des § 54 finden auch Anwendung auf Handlungsbevollmächtigte, die Handelsvertreter sind oder die als Handlungsgehilfen damit betraut sind, außerhalb des Betriebes des Prinzipals Geschäfte in dessen Namen abzuschließen.
(2) Die ihnen erteilte Vollmacht zum Abschluß von Geschäften bevollmächtigt sie nicht, abgeschlossene Verträge zu ändern, insbesondere Zahlungsfristen zu gewähren.
(3) Zur Annahme von Zahlungen sind sie nur berechtigt, wenn sie dazu bevollmächtigt sind.
(4) Sie gelten als ermächtigt, die Anzeige von Mängeln einer Ware, die Erklärung, daß eine Ware zur Verfügung gestellt werde, sowie ähnliche Erklärungen, durch die ein Dritter seine Rechte aus mangelhafter Leistung geltend macht oder sie vorbehält, entgegenzunehmen; sie können die dem Unternehmer (Prinzipal) zustehenden Rechte auf Sicherung des Beweises geltend machen.
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12.11.2015 - B. Wechsel-, ScheckG; Gewohnheitsrecht: im Handelsrecht kaum, aber: Handelsbräuche (§ 346 HGB): große Bedeutung in der Praxis; AGB, vgl. § 310 I 1 BGB ..... Abschlussvollmacht, § 55 I HGB: Umfang und Grenzen aus der Verweisung §§ 54 II, III
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Abschlussvollmacht. Die Abschlussvollmacht (§ 55 HGB) ist ein Unterfall der Handlungsvollmacht. Für. Handlungsbevollmächtigte, die Handelsvertreter sind oder als Handlungsgehilfen im Au- ßendienst tätig sind, gilt die Handlungsvollmacht in Form der Absch
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23.02.2017 - PARAGON AG – JAHRESABSCHLUSS 2016 (HGB). 5. Lagebericht. Grundlagen des Unternehmens. Geschäftsmodell. Satzungsmäßiger Geschäftsgegenstand der paragon AG (nachfolgend auch „Unternehmen“ oder. „Gesellschaft“) ist die Forschung und Entwicklung
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Sonderfall der Abschlussvollmacht, § 55 HGB. - Ratio: Spezielle Interessenlage des Außendienstes. - Gilt für Handelsvertreter (§§ 84 ff. HGB) und Handlungsgehilfen. (§§ 59 ff. HGB). - Beschränkungen im Interesse des Prinzipals, § 55 II, III HGB. (Vertrag
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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Institut für Betriebswirtschaftslehre. Lehrstuhl für Rechnungswesen. Diplomarbeit als Acht-Wochen-Arbeit. Sommersemester 1999. Thema: Die Bilanzierung von Rückstellungen nach. HGB und IAS 37 im Vergleich. Schlüter
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gen nach § 316 HGB (§ 55 b Abs. 2 und 3 WPO) auf- gegriffen. Der auch in der Berufssatzung verwendete Be- griff „Abschlussprüfungen nach § 316 HGB“ folgt dem Sprachgebrauch der WPO. Da der Gesetzgeber mit dem APAReG die Vorschriften der EU-RL eins zu ein
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18.07.2017 - 55 Handelsvertreter als Handlungsbevollmächtigte. (1) Die Vorschriften des § 54 finden auch Anwendung auf Handlungsbevollmächtigte, die Handelsvertreter sind oder die als Handlungsgehilfen damit betraut sind, außerhalb des Betriebes des Prin
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/handlungsreisender.html
Handlungsvollmacht (§ 55 HGB): Die Vollmacht zum Abschluss von Geschäften bevollmächtigt Handlungsreisenden nicht, abgeschlossene Verträge zu ändern, bes. Zahlungsfristen zu gewähren oder ohne bes. Vollmacht Zahlungen entgegenzunehmen (§ 55 II, III HGB).
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2015-N-65265?hl=...
60, 74, 75, 75a HGB. Leitsatz: 1. Bei dem Anspruch auf Karenzentschädigung handelt es sich jedenfalls dann um keine Masseforderung gem. § 55 InsO, wenn der Insolvenzverwalter nicht auf der Einhaltung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes besteht sond
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03.01.2018 - Neuwertiges HGB zu verkaufen. Gerne auch telefonisch kontaktieren.,HGB - Handelsgesetzbuch 55. Auflage in München - Feldmoching.