§ 56 HGB
Paragraph 56 Handelsgesetzbuch

Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschehen.


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18/7219 - Deutscher Bundestag

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11.01.2016 - Absatz 1a HGB-E, die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen in § 319a Ab- satz 1 HGB-E, den ... 324 HGB-E, Ausnahmen für die Abschlussprüfung bei Sparkassen und Genos- senschaften .... lichen Regelungen der Richtlinie 2014/56/EU sowie zur Au

HEX HGR SoSe 2017 Teil 7.2: Handlungsvollmacht § 54 Abs. 1 HGB ...

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2016_paragon_JA 2016 (HGB) - paragon AG

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23.02.2017 - PARAGON AG – JAHRESABSCHLUSS 2016 (HGB). 5. Lagebericht. Grundlagen des Unternehmens. Geschäftsmodell. Satzungsmäßiger Geschäftsgegenstand der paragon AG (nachfolgend auch „Unternehmen“ oder. „Gesellschaft“) ist die Forschung und Entwicklung

Übersicht 22 - Duldungsvollmacht und Anscheinsvollmacht

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Handelsgesetzbuch: HGB | 62., überarbeitete Auflage, 2018 | Buch ...

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09.02.2018 - Handelsgesetzbuch: HGB, 2018, Buch, Gesetzestext, 978-3-406-72202-8, portofrei.

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Zwischen Hand- und Großkommentar angesiedelt, vereint der HGB Kommentar eine prägnante Darstellung mit wissenschaftlicher Tiefe, wo immer diese erforderlich ist. Im Mittelpunkt steht der Praxisbezug – hieran orientieren sich Inhalt und Darstellungsweise.


  • Verortung im HGB

    HGBErstes Buch: Handelsstand › Fünfter Abschnitt: Prokura und Handlungsvollmacht › § 56

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 56 HGB
    § 56 Abs. 1 HGB oder § 56 Abs. I HGB

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