(1) Der Zeitvercharterer hat die fixen Kosten des Schiffsbetriebs zu tragen, insbesondere die Kosten der Besatzung, Ausrüstung, Unterhaltung und Versicherung des Schiffes.
(2) Der Zeitcharterer hat die variablen Kosten des Schiffsbetriebs zu tragen, insbesondere Hafengebühren, Lotsengelder, Schlepperhilfen und Prämien für eine weiter gehende Versicherung des Schiffes. Der Zeitcharterer hat ferner den für den Betrieb des Schiffes erforderlichen Treibstoff in handelsüblicher Qualität zu beschaffen.
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31.12.2014 - 1. 4. Deutsche Lufthansa AG. Anlagenspiegel 2014. Buchwerte. Stand. 31.12. 2013. 144. 13. 157. 3 922. 973. 4 895. 63. 31. 8. 102. 7 716. 2 986. 270. 38. 8. 75. 8. 11 101. 16 255. Stand. 31.12. 2014. 356. 15. 371. 4 097. 902. 4 999. 61. 28. 9
https://www.justiz.sachsen.de/lgl/download/UPlanVerwaltungsstationF17B.pdf
05.03.2018 - Behördliches Verfahrensrecht II. LDL, R. 548. Fr. Dr. Coder-Füßer. Dienstag. 16.01.18. Mittwoch. 17.01.18. 12.30-16.00. HGB. 531. Herr RiVG Ranft. Donnerstag. 18.01.18. 08.00-10.15. Klausurbesprechung der AK Straf. 564. Frau RiinOLG Dr. Budd
https://www.idw.de/blob/42548/53f98fd4c703e8efd8b3daea7d4e697f/down-jahresrechn...
22.07.2013 - Juli 2013. 564. Jahresrechnung der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sehr geehrter Herr Busch, wir danken Ihnen nochmals herzlich für Ihre Teilnahme an dem Gespräch am. 08.05.2013 in unserer ... se Verbindlichkeiten entsprechend §
http://www.agrarius.de/wp-content/uploads/17_09_29_HGB_Zwischenabschluss_AGRARI...
29.09.2017 - Ungeprüfter Halbjahresabschluss nach HGB für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2017 .... 4.807.064,71. 4.794.564,71. 4.807.064,71. 4.794.564,71. 4.895.386,72. 4.891.663,97. B. UMLAUFVERMÖGEN. I. Vorräte. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/20864-0001_IndexSummary6.pdf
Rechnungslegung und Prüfung von Finanzinstrumenten. Handbuch nach IFRS, HGB und EMIR von. Steffen Kuhn, Dirk Hachmeister. 1. Auflage. Schäffer-Poeschel Stuttgart 2015. Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de. ISBN 978 3 7910 3408 9. Zu Leseprobe schnel
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a49067.htm
(1) Der Zeitvercharterer hat die fixen Kosten des Schiffsbetriebs zu tragen, insbesondere die Kosten der Besatzung, Ausrüstung, Unterhaltung und Versicherung des Schiffes. (2) Der Zeitcharterer hat die variablen Kosten des Schiffsbetriebs zu tragen,
https://www.buzer.de/gesetz/3486/al38007-0.htm
25.04.2013 - Text § 564 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_564/
Fünftes Buch: Seehandel [1]. Dritter Abschnitt: Schiffsüberlassungsverträge [2]. Zweiter Unterabschnitt: Zeitcharter [3]. § 564 Kosten für den Betrieb des Schiffes [4]. (1) Der Zeitvercharterer hat die fixen Kosten des Schiffsbetriebs zu tragen, insbeson
https://www.brennecke-partner.de/564b-HGB_108494
564b HGB. (1) Werden entzündliche, explosive oder sonst gefährliche Güter an Bord gebracht, ohne daß der Kapitän von ihnen oder ihrer gefährlichen Art oder Beschaffenheit Kenntnis erlangt hat, so haftet der Befrachter oder der Ablader nach § 564, auch oh
https://blogs.pwc.de/accounting-fs/aktuelles/finrep-fuer-alle-auch-fuer-hgb-bil...
05.02.2015 - Mit dem veröffentlichten Verordnungsentwurf „Draft Regulation of the European Central Bank on reporting of supervisory financial information“ werden die FinRep-Meldeanforderungen auch auf Einzelinstitutsebene nach nationalen Rechnungslegungs