(1) Sind die Reeder mehrerer am Zusammenstoß beteiligter Schiffe zum Schadensersatz verpflichtet, so bestimmt sich der Umfang des von einem Reeder zu leistenden Ersatzes nach dem Verhältnis der Schwere seines Verschuldens zu dem der anderen Reeder. Kann ein solches Verhältnis nicht festgesetzt werden, so haften die Reeder zu gleichen Teilen.
(2) Abweichend von Absatz 1 haften die Reeder mehrerer am Zusammenstoß beteiligter Schiffe für den Schaden, der durch den Tod oder die Körperverletzung einer an Bord befindlichen Person entsteht, als Gesamtschuldner. Im Verhältnis zueinander sind die Reeder nach Maßgabe des Absatzes 1 verpflichtet.
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Arbeitnehmerkündigung, s. Eigenkündigung. Arbeitnehmerüberlassung 13, 152, 258, 360 f. Arbeitsaufnahme. – berechtigtes geschäftliches Interesse 322, 693. – Inkrafttreten des Wettbewerbsverbots 692 ff. – vorheriger Verzicht nach § 75 a HGB 571. Arbeitsgem
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29.11.2016 - Geschäftsjahr 2016 sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst und im. Geschäftsbericht 2016 ... 571. Einstellung in die Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 2 AktG. -158. -137. Einstellung in die Gewinnrücklagen
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Folie 542. C. Das Handelsunternehmen. I. Allgemeines. 1. Begriff. 2. Unternehmen als Gegenstand des Rechtsverkehrs. II. Inhaberwechsel. 1. Dogmatik. 2. Inhaberwechsel unter Lebenden. 3. Inhaberwechsel von Todes wegen. III. Einbringung eines Handelsgeschä
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110a SGB IV. § 110a Abs. 2 SGB IV. Sonderregelung. § 110d SGB IV für Dokumente, die der öffentlichrechtlichen Verwal tungstätigkeit zugrunde liegen. Kaufmännische Buchführung. §§ 238 ff. HGB: Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung. § 239 Abs. 4 HGB für H
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31.12.2016 - Deutsche Post AG nach § 315a Abs. 1 HGB einen Konzernabschluss auf Grund- .... 253 Abs. 2 Satz 2 HGB eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. ...... 571. Bezogene IT-Leistungen. 153. 142. Instandhaltung. 135. 140. Servicevertrag Filialen
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25.04.2013 - Text § 571 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)
https://www.hgb-hamm.de/unternehmen/umwelt/
So sparen 571 ÖKOPROFIT teilnehmende Betriebe in NRW über 175 Mio. kWh Energie ein, was einer Entlastung der klimarelevanten Treibhausgase um fast 80.000 t CO2 entspricht. Der Wasserverbrauch wird um über 800.000 m3/a reduziert, der Abfallberg um 36.000
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_37a/
18.07.2017 - Vierter Abschnitt: Schiffsnotlagen. § 570 Schadenersatzpflicht · § 571 Mitverschulden · § 572 Fernschädigung · § 573 Beteiligung eines Binnenschiffes · § 574 Pflichten des Bergers und sonstiger Personen · § 575 Verhütung oder Begrenzung von
https://www.juris.de/purl/gesetze/_ges/HGB
Vierter Abschnitt Schiffsnotlagen · 20.04.2013 · Erster Unterabschnitt Schiffszusammenstoß · 20.04.2013 · § 570 Schadensersatzpflicht · 20.04.2013 · § 571 Mitverschulden · 20.04.2013 · § 572 Fernschädigung · 20.04.2013 · § 573 Beteiligung eines Binnensch
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1 Überblick 1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Im Rahmen der Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches wurde § 335a HGB neu eingefügt. Hierbei wurden die bisher in § 335 Abs. 4, 5 und 5a H