Im Falle einer Vereinbarung, durch die sich ein Prinzipal einem anderen Prinzipal gegenüber verpflichtet, einen Handlungsgehilfen, der bei diesem im Dienst ist oder gewesen ist, nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen anzustellen, steht beiden Teilen der Rücktritt frei. Aus der Vereinbarung findet weder Klage noch Einrede statt.
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http://bme-law.de/cms_sources/dateien/publikationen/2015/Versicherungswirtschaf...
schrift des S 75 f HGB zu unterstellen. dazu dienen, diese abzusichern. Die Norm. Der Einwand, Arbeitnehmer könnten aus erstrecke sich auf Sperrabreden für Arbeit- eigenem Antrieb ihren Arbeitsplatz wechseln, nehmer und Handlungsgehilfen i.S. des $ 59 üb
http://d-nb.info/96065173x/04
Kapitel : Sperrabreden und §75fHGB. 27. A. Entstehungsgeschichte des § 75f HGB. 27. I. Rechtslage vor ErlaB des Gesetzes vom 10. Juni 1914. 27. H. ErlaB des Gesetzes vom 10. Juni 1914. 28. III. Auswirkungen der Weimarer Reichsverfassung auf § 75f HGB. 31
http://www.grafkanitz.com/media/grafkanitz/documents/aktuell-mrz15-abwerbeverbo...
17.03.2015 - 75f HGB lautet: „Im Falle einer Vereinbarung, durch die sich ein Prinzipal einem anderen. Prinzipal gegenüber verpflichtet, einen Handlungsgehilfen, der bei diesem im Dienst ist oder gewesen ist, nicht oder nur unter bestimm- ten Voraussetzu
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Jung-Handelsrecht-9783406660177_2003...
Vorschriften des BBiG die §§ 60–62 und 75f. HGB (näher Ba/Ho/Roth,. § 82a Rn. 1 ff.). Merksatz: Das Recht der unselbständigen kaufmännischen Hilfspersonen ist eine Son- dermaterie des Arbeitsrechts. B. Die selbständigen kaufmännischen Hilfspersonen. Das
http://www.allenovery.com/SiteCollectionDocuments/Harter%20Wettbewerb_HRM_12-12...
Mitarbeiter- und Führungskräftebestandes Rücksicht zu nehmen. Über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus gilt dieser Schutz aber im Regelfall nicht. Gemäß. § 75 f. HGB ist es aber möglich, eine Sperrabrede zu ver- einbaren, in der sich Arbeitge
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-urteil-i-zr-245-12-abwerbeverbote-75...
24.09.2014. Vertraglich vereinbarte Abreden, keine Arbeitnehmer der Gegenseite abzuwerben, stellen grundsätzlich nicht durchsetzbare Sperrabreden im Sinne von § 75 f HGB dar. Das geht aus einer nun veröffentlichten Entscheidung aus Karlsruhe hervor. Ausn
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_75f/
18.07.2017 - 75f Rücktrittsrecht bei Sperrabrede. 1Im Falle einer Vereinbarung, durch die sich ein Prinzipal einem anderen Prinzipal gegenüber verpflichtet, einen Handlungsgehilfen, der bei diesem im Dienst ist oder gewesen ist, nicht oder nur unter best
https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/vertragliche-abwerbeverbote-leitentsch...
23.09.2014 - Als rechtlicher Anknüpfungspunkt für die Prüfung eines Abwerbeverbots dient hingegen üblicherweise die Regelung in § 75f HGB (zur Sperrabrede zwischen Arbeitgebern von Handlungsgehilfen), die schon nach früherer Rechtsprechung analoge Anwend
https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-nachvertragliche-wettbewerbsverbot-des-ar...
26.02.2014 - Seit dem 01.01.2003 hat der Gesetzgeber in § 110 Gewerbeordnung geregelt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vereinbarung beschränken könne
https://winheller.com/blog/tag/%C2%A7-75f-hgb/
25.11.2014 - 75f HGB – Alle Infos im Blog von WINHELLER Rechtsanwälte und Steuerberater.