§ 82a HGB
Paragraph 82a Handelsgesetzbuch

Auf Wettbewerbsverbote gegenüber Personen, die, ohne als Lehrlinge angenommen zu sein, zum Zwecke ihrer Ausbildung unentgeltlich mit kaufmännischen Diensten beschäftigt werden (Volontäre), finden die für Handlungsgehilfen geltenden Vorschriften insoweit Anwendung, als sie nicht auf das dem Gehilfen zustehende Entgelt Bezug nehmen.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Handelsrecht - Jung, Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Jung-Handelsrecht-9783406660177_2003...
Der kaufmännische Auszubildende und der Volontär (§ 82a HGB). Nachdem das früher in den §§ 76–82 HGB geregelte Recht der Hand- lungslehrlinge im Auszubildendenrecht des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) aufgegangen ist, findet sich nur noch eine Sonderregelu

139 § 20. Wiederholung

https://www.dreske.de/WebRoot/DreskeDB/Shops/Dreske/ProductImages/Samples/97834...
25 Abs. 1 HGB (+) a) Handelsgeschäft (+). Sowohl die von Vetter betriebene Großmetzgerei als auch ihre Fortführung durch. Freundlich als Wurstwaren- und ..... 82a HGB). 4. Nachdem das früher in den §§ 76–82 HGB geregelte Recht der Hand- lungslehrlinge im

Handelsgesetzbuch - HGB

http://www.krage.de/fileadmin/hannover/HGB.pdf
Handelsgesetzbuch. HGB. Ausfertigungsdatum: 10.05.1897. Vollzitat: "Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, ...... 76 bis 82. -. § 82a. Auf Wettbewerbsverbote gegenüber Personen, die, ohne als Lehrlinge angenomme

Kommentar zum Handelsgesetzbuch (HGB ... - McLegal

https://www.mclegal.de/WebRoot/McLegalDB/Shops/McLegal/ProductImages/Samples/97...
Kommentar zum. Handelsgesetzbuch. (HGB). Herausgegeben von. Dr. Hartmut Oetker. Universitätsprofessor an der Universität zu Kiel. Richter am Thüringer Oberlandesgericht. 4. Auflage 2015 ...

Überblick HGB

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Folienskript.p...
Hilfspersonen des Kaufmanns. Unselbständige. (=Arbeitnehmer). Handlungsgehilfe. §§ 59 ff. HGB. Auszubildender/Volontär. §§ 60-62, 75f., 82a HGB,. BBiG. Selbständige (Geschäftsmittler). (=Gewerbetreibende). Kommissionsagent. Vertragshändler. Kommissionär.


Webseiten zum Paragraphen

§ 83 HGB, Andere Arbeitnehmer - Steuernetz

https://www.steuernetz.de/gesetze/hgb/83
... Sechster Abschnitt – Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge. Hinsichtlich der Personen, welche in dem Betrieb eines Handelsgewerbes andere als kaufmännische Dienste leisten, bewendet es bei den für das Arbeitsverhältnis dieser Personen geltenden Vo

Handelsgesetzbuch - HGB -1 - SIDI Blume

http://www.sidiblume.de/info-rom/allg/handel/hgb.htm
76 bis 82. (aufgehoben). § 82a. Auf Wettbewerbsverbote gegenüber Personen, die, ohne als Lehrlinge angenommen zu sein, zum Zwecke ihrer Ausbildung unentgeltlich mit kaufmännischen Diensten beschäftigt werden (Volontäre), finden die für Handlungsgehilfen

HGB § 37a Angaben auf Geschäftsbriefen - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_37a/
18.07.2017 - ... 75g Bevollmächtigung von Handelsvertretern im Außendienst · § 75h Wirksamkeit von Geschäften bei fehlender Vertretungsmacht · §§ 76 bis 82 (weggefallen) · § 82a Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots mit Volontär · § 83 Nichtkaufmännische

HGB § 268 Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_268/
Drittes Buch: Handelsbücher [1]. Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften. Er

betriebsrat.de - Aktuelle Infos für den Betriebsrat - Lexikon für den ...

https://www.betriebsrat.de/wirtschaftsausschuss/lexikon-fuer-den-wa/V/volontaer...
Rechtsquellen. § 82a HGB, §§ 10 bis 23, 25, 26 BBiG, §§ 5 Abs. 1, 99 BetrVG. Begriff. Person, die zum Zwecke ihrer Ausbildung zur Leistung von Diensten gegenüber dem Arbeitgeber und dieser sich zur Ausbildung der Person verpflichtet, ohne dass damit eine


  • Verortung im HGB

    HGBErstes Buch: Handelsstand › Sechster Abschnitt: Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge › § 82a

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 82a HGB
    § 82a Abs. 1 HGB oder § 82a Abs. I HGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Handelsgesetzbuch.net