(1) Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung oder den Abschluß von Geschäften zu bemühen; er hat hierbei das Interesse des Unternehmers wahrzunehmen.
(2) Er hat dem Unternehmer die erforderlichen Nachrichten zu geben, namentlich ihm von jeder Geschäftsvermittlung und von jedem Geschäftsabschluß unverzüglich Mitteilung zu machen.
(3) Er hat seine Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen.
(4) Von den Absätzen 1 und 2 abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.
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https://kanzlei-michaelis.de/wp-content/uploads/2016/10/Wie-weit-geht-die-Berei...
Das Gesetz sieht in § 86a Abs. 1 HGB vor, dass dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Doch welche Unterlagen sind durch diese Regelung erfasst? Zwar enthält das Gesetzt berei
https://www.idw.de/blob/42078/9a5f118e763727ecfa703aacb3520527/down-bmf-gewinnr...
08.04.2015 - Honorar endgültig entstanden ist (zur Zulässigkeit einer Teilgewinnrealisierung bei periodenübergreifenden Fertigungsaufträgen vgl. ADS, a.a.O., § 252 HGB,. Tz. 86 ff.). Sofern vom Auftraggeber Abschlagszahlungen an den Auftragneh- mer gelei
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-86193-462-2_leseprobe.pdf
85. II. Handelsbräuche, § 346 HGB .......................................................................................................... 86. 1. Handelsbräuche im Allgemeinen ............................................................................
https://www.dgvertriebsrecht.de/wp-content/uploads/2017/07/Paragrafen-84-92c-HG...
86. (1) Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung oder den Abschluß von. Geschäften zu bemühen; er hat hierbei das Interesse des Unternehmers wahrzunehmen. (2) Er hat dem Unternehmer die erforderlichen Nachrichten zu geben, namentlich ihm von jede
https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Handels...
dem Unternehmer einzustehen, bedarf allerdings der Schriftform (§ 86b Abs. 1 HGB). Gleiches gilt für die Vereinbarung eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes des. Handelsvertreters (§ 90a Abs. 1. S. 1 HGB). Auch wenn das Gesetz ansonsten keine Form v
https://www.vertriebsrecht.de/handelsvertreterrecht/rechtstipps/wettbewerbsverb...
Gemäß § 86 Abs. 1 HGB ist der Handelsvertreter verpflichtet, die Interessen des vertretenen Unternehmens mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Dazu zählt insbesondere die Verpflichtung, nicht in Konkurrenz zu seinem Unternehmer zu t
http://www.seefelder.de/handelsvertretung/nebenpflichten_hv.php
Nach § 86 Abs. 1 Halbsatz 2 HGB hat der Handelsvertreter die Interessen des Unternehmers wahrzunehmen. Diese Bestimmung ist sehr weit gefasst und damit Grundlage einer weitgehenden Rechtsprechung. Aus dieser Pflicht zur Interessenswahrnehmung folgt, dass
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_86/
23.10.1989 - Siebenter Abschnitt: Handelsvertreter. § 84 Begriff des Handelsvertreters · § 85 Beurkundung des Vertrages · § 86 Pflichten des Handelsvertreters · § 86a Pflichten des Unternehmers · § 86b Delkredereprovision · § 87 Provisionspflichtige Gesc
https://openjur.de/u/134244.html
19.05.2009 - Denn § 86a HGB verlangt nicht, dass die hier streitgegenständlichen Leistungen einem Handelsvertreter kostenfrei vom Unternehmer zur Verfügung gestellt werden. Nach § 86a Abs. 1 HGB hat der Unternehmer dem Handelsvertreter die zur Ausübung s
http://www.nebgen.net/tag/%C2%A7-86-abs-1-hgb/
30.03.2013 - Im Zusammenhang mit der Tätigkeit als selbständiger Handesvertreter im Sinne des § 86 Abs. 1 HGB treten immer wieder Probleme mit der Abrechnung der Provisionen auf. Dies gilt insbesondere für Handelsvertreter für Versicherungen oder Finanzd