(1) Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter die erforderlichen Nachrichten zu geben. Er hat ihm unverzüglich die Annahme oder Ablehnung eines vom Handelsvertreter vermittelten oder ohne Vertretungsmacht abgeschlossenen Geschäfts und die Nichtausführung eines von ihm vermittelten oder abgeschlossenen Geschäfts mitzuteilen. Er hat ihn unverzüglich zu unterrichten, wenn er Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfange abschließen kann oder will, als der Handelsvertreter unter gewöhnlichen Umständen erwarten konnte.
(3) Von den Absätzen 1 und 2 abweichende Vereinbarungen sind unwirksam.
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https://www.uni-marburg.de/fb01/lehrstuehle/zivilrecht/roth/veroeffentlichungen...
des Handelsvertreters als selbständigem Kaufmann vereinbar ist und entwickelt ein alternatives Schutzkonzept. I. Einleitung. Nach § 86a Abs. 1 HGB hat der Unternehmer dem Handelsvertreter die erforderlichen Unterlagen wie Muster, Zeichnungen, Preislisten
https://kanzlei-michaelis.de/wp-content/uploads/2016/10/Wie-weit-geht-die-Berei...
Das Gesetz sieht in § 86a Abs. 1 HGB vor, dass dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Doch welche Unterlagen sind durch diese Regelung erfasst? Zwar enthält das Gesetzt berei
https://www.detmold.ihk.de/datei/doc/8476
Handelsvertreter ist nach § 84 des Handelsgesetzbuches (HGB), wer als selbständiger ... HGB). Zweites wichtiges Merkmal des Handelsvertreters ist die Selbständigkeit. Diese liegt vor, wenn der. Vermittler seine Tätigkeit im Wesentlichen frei ... Abweichu
http://zjs-online.com/dat/artikel/2012_1_532.pdf
Zutref- fend ist dagegen die Billigung der neuen SCHUFA-Klausel. ([7] Rn. A55). Bei § 86a HGB ist die Rechtsprechung erwähnt, dass der. Unternehmer dem Handelsvertreter auch Software kostenlos zu überlassen hat und der Begriff der „Unterlagen“ sehr weit
https://www.dgvertriebsrecht.de/wp-content/uploads/2017/07/Paragrafen-84-92c-HG...
wahrzunehmen. (4) Von den Absätzen 1 und 2 abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. § 86a. (1) Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen,
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_86a/
23.10.1989 - 86a Pflichten des Unternehmers [1]. (1) Der Unternehmer hat dem Handelsvertreter die zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, wie Muster, Zeichnungen, Preislisten, Werbedrucksachen, Geschäftsbedingungen, zur Verfügung zu stel
http://www.seefelder.de/handelsvertretung/nebenpflichten_unternehmer.php
Die Nebenpflichten des Unternehmers (§ 86a HGB). Die Nebenpflichten des Unternehmers sind ähnlich pauschal geregelt wie die Nebenpflichten des Handelsvertreters, so dass die Bestimmung der Grenzen der Rechtsprechung vorbehalten ist. Der Unternehmer hat a
http://www.lawboard.net/2011/08/11/zum-anspruch-des-handelsvertreters-auf-koste...
11.08.2011 - BGH, Urteil vom 04.05.2011 – VIII ZR 11/10 (OLG Celle),. Die Frage, in welchem Umfang der – selbständige – Handelsvertreter aus § 86a HGB einen Anspruch auf kostenlose Überlassung von Hilfsmitteln hat, beschäftigt die Zivilgerichte seit gera
https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterlagen-isd-a-i-hgb-sind-zb-die-vertriebst...
18.01.2010 - Mit Urteil vom 10.12.2009 hat das Oberlandesgericht Celle zur Frage Stellung genommen, was „Unterlagen" im Sinne des § 86a HGB sind (OLG Celle, Urteil vom 10.12.2009 - 11 U 50/09, nicht rechtskräftig). Dabei hat das Gericht zunächst klargest
https://www.oberlandesgericht.bremen.de/entscheidungen/detail.php?gsid=bremen88...
27.06.2011 - Zum Umfang der dem Handelsvertreter nach § 86a HGB zur Verfügung zu stellenden „erforderlichen Unterlagen“. Datum der Entscheidung. 27.06.2011. Aktenzeichen. 2 U 21/11. Normen. § 86a Abs. 1 HGB. Rechtsgebiet. Zivilprozessrecht. Schlagworte.