(1) Die Liquidation erfolgt, sofern sie nicht durch Beschluß der Gesellschafter oder durch den Gesellschaftsvertrag einzelnen Gesellschaftern oder anderen Personen übertragen ist, durch sämtliche Gesellschafter als Liquidatoren. Mehrere Erben eines Gesellschafters haben einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
(2) Auf Antrag eines Beteiligten kann aus wichtigen Gründen die Ernennung von Liquidatoren durch das Gericht erfolgen, in dessen Bezirke die Gesellschaft ihren Sitz hat; das Gericht kann in einem solchen Falle Personen zu Liquidatoren ernennen, die nicht zu den Gesellschaftern gehören. Als Beteiligter gilt außer den Gesellschaftern im Falle des § 135 auch der Gläubiger, durch den die Kündigung erfolgt ist. Im Falle des § 145 Abs. 3 sind die Liquidatoren auf Antrag eines Beteiligten durch das Gericht zu ernennen.
(3) Ist über das Vermögen eines Gesellschafters das Insolvenzverfahren eröffnet und ist ein Insolvenzverwalter bestellt, so tritt dieser an die Stelle des Gesellschafters.
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14.11.2014 - 239 Absatz 2 HGB, § 145 AO, § 146 Absatz 1 AO). Siehe Rz. 11 zur. Beweiskraft von Buchführung und Aufzeichnungen. 1.11 Datenverarbeitungssystem; Haupt-, Vor- und Nebensysteme. 20 Unter DV-System wird die im Unternehmen oder für Unternehmensz
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2. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoB 2. §146 AO (Ordnungsvorschriften für Buchführung und Aufzeichnungen). §146(1) AO ≈ §239(2) HGB; §146(4) AO ≈ §239(3) HGB. Vollständigkeit, Korrektheit, zeitlicher und sachlicher Nachweis. §146(1) AO: Die Buch
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239 HGB, 146 AO. Führung der Handelsbücher. §§ 257 HGB, 147 AO. Aufbewahrung von Unterlagen,. Aufbewahrungsfristen. ▫ Buchführung muss für einen „sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit“ nachvollziehbar sein – Vermittlung eines. Überblicks ü
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eben auch auf Datenträgern geführt werden (§ 239 Abs. 4 S. 1 HGB, § 146 Abs. 5 S. 1 AO). 3. Konsequenzen für die Betriebsprüfung. 3.1 Datenzugriff. Demnach sind die digitalen Ursprungs- bzw. Grundaufzeichnungen im Rahmen einer Außenprüfung aufgrund des.
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20.01.2015 - Materiell ordnungsmäßig sind Bücher und Aufzeichnungen, wenn die Ge+ schäftsvorfälle nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet in ihrer Auswirkung erfasst und anschlie+ ßend gebucht bzw. verarbeitet sind (vgl. § 239 Abs
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48628.htm
(1) Die Liquidation erfolgt, sofern sie nicht durch Beschluß der Gesellschafter oder durch den Gesellschaftsvertrag einzelnen Gesellschaftern oder anderen Personen übertragen ist, durch sämtliche Gesellschafter als Liquidatoren. Mehrere.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_146/
05.10.1994 - 146 Liquidation durch Gesellschafter oder andere Personen [1]. (1) 1Die Liquidation erfolgt, sofern sie nicht durch Beschluss der Gesellschafter oder durch den Gesellschaftsvertrag einzelnen Gesellschaftern oder anderen Personen übertragen i
http://www.dnoti.de/gutachten/index.html/antragsrecht-nach-Par.-146-abs-2-hgb-l...
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https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/xii-beendigung-der-g...
Rz. 1615 § 146 Abs. 1 Satz 1 HGB bestimmt, dass geborene Liquidatoren der OHG und der KG[3354] ihre sämtlichen Gesellschafter sind. Auch die Kommanditisten einer KG sind somit, vorbehaltlich abweichender Bestimmung durch die Gesellschafter, Liquidatoren
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p146
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Torggler. Zitiervorschlag, U.Torggler in Straube, HGB3 § 146 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...