Die §§ 125a und 130a gelten auch für die Gesellschaft, bei der ein Kommanditist eine natürliche Person ist, § 130a jedoch mit der Maßgabe, daß anstelle des Absatzes 1 Satz 4 der § 172 Abs. 6 Satz 2 anzuwenden ist. Der in § 125a Abs. 1 Satz 2 für die Gesellschafter vorgeschriebenen Angaben bedarf es nur für die persönlich haftenden Gesellschafter der Gesellschaft.
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http://www.ihk-arnsberg.de/upload/E_Mail_Archivierung_12263.ppt
Veröffentlichungen: 4 Bücher, Kommentarautor HGB und Bankrecht. Über 120 Beiträge in Fachzeitschriften. HISTORIE ERFINDER: RAY TOMLINSON (1971) 1984: ERSTE E-MAIL IN DEUTSCHLAND 2010: 107 BILLIONEN E-MAILS. Impressumspflicht. Inhalt. für e.K., OHG, KG. §
https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/do...
01.10.2017 - durch Einfügung der Worte "gleichviel welcher Form" in § 37a HGB, § 80 AktG, § 35 a. GmbHG und § 125 a HGB (§ 177 a HGB) stellte der Gesetzgeber zum 01.01.2007 klar, dass die Angabepflicht unabhängig von der äußeren Form der Geschäftsbriefe
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Baumbach-Handelsgesetzbuch-...
Besonders recht- sprechungsintensiv waren wiederum die zivilrechtliche Prospekthaftung und ganz besonders und geradezu atemberaubend die allgemeinen Aufklärungs- und Beratungspflichten. Diese sind ausführlich in Anh § 177a Rn 59–66 und. § 347 HGB Rn 8–22
http://www.stb-baumann.com/service/Merkblatt_Pflichtangaben_auf_Geschaeftsbrief...
durch Einfügung der Worte "gleichviel welcher Form" in § 37a HGB, § 80 AktG, § 35 a. GmbH und § 125 a HGB (§ 177 a HGB) stellte der Gesetzgeber zum 01.01.2007 klar, dass die Angabepflicht unabhängig von der äußeren Form der Geschäftsbriefe (z. B. E-Mail,
http://www.vahlen.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Ebenroth-Handelsgesetzbuch-HGB...
Handelsgesetzbuch: HGB. Kommentar von. Dr. Lutz Strohn, Karlheinz Boujong, Prof. Dr. Detlev Joost, Prof. Dr. Dr. Carsten Thomas Ebenroth. 1. Auflage. Handelsgesetzbuch: HGB – Strohn / Boujong / Joost / et al. schnell und portofrei .... 177 a Anh. Sondert
http://www.ikz.de/uploads/media/900--Recht_Eck.pdf
Rechtslage bis zum 31. Dezember 2006. Bisher regelten unter anderem die. §§ 37a Abs. 1 HGB, 125a Abs. 1 HGB, 177a. Abs. 1 HGB, 35a Abs. 1 GmbHG, 80 Abs. 1. AktG und 25a Abs. 1GenG, dass auf al- len Geschäftsbriefen des Kaufmanns, die an einen bestimmten
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48661.htm
Die §§ 125a und 130a gelten auch für die Gesellschaft, bei der ein Kommanditist eine natürliche Person ist, § 130a jedoch mit der Maßgabe, daß anstelle des Absatzes 1 Satz 4 der § 172 Abs. 6 Satz 2 anzuwenden ist.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_177a/
Zweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft. Zweiter Abschnitt: Kommanditgesellschaft. § 177a Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der KG [1]. 1Die §§ 125a und 130a gelten auch für die Gesellschaft, bei der ein Kommanditist eine natürli
https://der-konzern.owlit.de/document/kommentare/haagloffler-hgb/177a-hgb/MLX_c...
Haag/Löffler. [Angaben auf Geschäftsbriefen; Verhaltenspflichten bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung]. § 177a HGB [Angaben auf Geschäftsbriefen; Verhaltenspflichten bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung]. 0. 1Die §§ 125a und 130a gelten auch
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Rechtsprechung/2014/BGH/HGB-130a-Abs...
HGB § 130a Abs. 1 , § 177a Satz 1 a) Die Ersatzpflicht des Organs für Zahlungen nach Insolvenzreife entfällt, soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit ihr ausgeglichen wird.b) Der als Ausgleic
https://www.karlsruhe.ihk.de/Recht/Gesellschafts-%20und%20Handelsrecht/Handelsr...
Durch Einfügung der Worte "gleichviel welcher Form" in § 37 a Handelsgesetzbuch (HGB), § 80 Aktiengesetz (AktG), § 35 a GmbH-Gesetz (GmbHG) und § 125 a HGB (§ 177 a HGB) stellte der Gesetzgeber klar, dass die Angabepflicht unabhängig von der äußeren Form