(1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
(2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
(3) Ist der Erfüllungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag, so darf der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen werden. Der Unterschiedsbetrag ist durch planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können.
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http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Drittes-Buch-Handelsbuecher-Bilanzre...
250. 3. Buch. 1. Abschnitt. Vorschriften für alle Kaufleute. Regelung fehlt, gilt § 5 Abs. 1 S. 1 EStG, wonach die handelsrechtlichen GoB für den. Ansatz des Betriebsvermögens und damit für die Gewinnermittlung maßgeblich sind. Ent- sprächen diese Rückst
http://www.kleeberg.de/393.pdf?id=393&render=2&no_cache=1&L=0
2016. 11 Heine/Zenger, Kommentierung des § 250 HGB, in: Petersen/Zwirner/Brösel,. Systematischer Praxiskommentar Bilanzrecht, Rechnungslegung - Offenlegung,. Bundesanzeiger Verlag, Köln, 3. Auflage, 2016, S. 336-351. 10 Heine/Zenger, Kommentierung des §
http://www.kanzlei-fahn.de/wp-content/uploads/PruefungspflichJahresabschlusses....
50 u. < 250. > 250. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht von Kapitalgesellschaften sind gemäß. § 316 i.V.m. § 293 HGB aufzustellen und prüfungspflichtig, wenn am Abschlussstichtag und am vorhergehenden Abschlussstichtag mindestens zwei der dre
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_ifrs_hgb_kapitel11.pdf
Ansatzkriterien. HGB. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Ab- schlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach die- sem Tag darstellen (§ 250 Abs. 1 HGB). Nach § 250 Abs. 3 HGB existiert ein
http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_005_266_10-2014_Anm2185-2191.pdf
nicht an (Hennrichs in MüKo Bilanzrecht, 2013, § 250 HGB Rn. 22). Zumeist handelt es sich um Vorleistungen im Rahmen schwebender Geschäfte; die Aus- gabe kann aber auch auf einem dinglichen Rechtsverhältnis und ebenso auf öf- fentlich-rechtl. Grundlage b
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick 1.1 Inhalt Rz. 1 § 250 HGB regelt die Bilanzierung transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten, d. h., Ausgaben (Einnahmen), die Aufwand (Ertrag) für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, sind aktiv (passiv) abzugrenzen. D
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48683.htm
(1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. (2) Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten.
https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/RAP-und-SoPo/Disagio-im-Kreditwes...
31.01.2013 - Handelsrechtlich ist die Verbuchung eines Disagios in § 250 Abs. 3 HGB geregelt. Nach § 250 Abs. 3 S. 1 HGB besteht für bilanzierende Unternehmen beim Disagio ein Aktivierungswahlrecht: das Disagio zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung. sofor
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_250/
Zweiter Unterabschnitt: Eröffnungsbilanz; Jahresabschluss. Zweiter Titel: Ansatzvorschriften. § 250 Rechnungsabgrenzungsposten [2]. (1) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit sie Aufw
http://www.daswirtschaftslexikon.com/d/rechnungsabgrenzungsposten/rechnungsabgr...
Aktive (passive) Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) werden in § 250 HGB definiert als Ausgaben (Einnahmen) vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand (Ertrag) für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Rechnungsabgrenzung als direktes Folge