(1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäftsverbindung, daß die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch Verrechnung und Feststellung des für den einen oder anderen Teil sich ergebenden Überschusses ausgeglichen werden (laufende Rechnung, Kontokorrent), so kann derjenige, welchem bei dem Rechnungsabschluß ein Überschuß gebührt, von dem Tage des Abschlusses an Zinsen von dem Überschuß verlangen, auch soweit in der Rechnung Zinsen enthalten sind.
(2) Der Rechnungsabschluß geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
(3) Die laufende Rechnung kann im Zweifel auch während der Dauer einer Rechnungsperiode jederzeit mit der Wirkung gekündigt werden, daß derjenige, welchem nach der Rechnung ein Überschuß gebührt, dessen Zahlung beanspruchen kann.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Kontokorrent.p...
Kontokorrent liegt nach § 355 I HGB vor, wenn jemand mit einem. Kaufmann derart in Geschäftsverbindung steht, dass die aus der. Verbindung entstehenden Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in. Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zeitabschnitten durch.
https://www.jura.uni-frankfurt.de/46632456/BankR_UM_IV_1a_Konto_Grafik.pdf
Page 1. Kontokorrentabrede. § 355 HGB. Verfügung: antizipierte Verrechnung der eingestellten. Forderungen und Leistungen. Verpflichtung, einen Schuldanerkenntnisvertrag über den. Betrag des Saldos zu schließen.
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/LEHR/ProfHSchmidt/Vertiefung_HGB-Ge...
10.12.2013 - Streitig ist die Art, wie der Überschuss nach § 355 III HGB ermittelt wird: ◊ Rechtsprechung: Grundsatz der „verhältnismäßigen. Gesamtaufrechnung", bei der alle Einzelforderungen oder - verbindlichkeiten, die in den Haben- oder den Soll-Sald
http://www.jura.uni-mainz.de/oechsler/Dateien/WS1516_Examinatorium_HandelsR_Fol...
Das Kontokorrent (§§ 355 ff. HGB) hat zwei Funktionen: → Kostenersparnis bei der Verwaltung von Forderungen durch Verrechnung (Einheitlichkeit, Einfachheit) und. → Sicherungsfunktion: Eine Aufrechnungs- bzw. Verrechnungslage wirkt wie eine Kreditsicherhe
https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/Institute/Wolf/pdfs/UEbers...
Die h.M. verneint dies und lehnt eine analoge Anwendung der Spezialvorschrift ab16. Es bestehen keine Sonderregelun- gen zugunsten des Verbrauchers. Nach § 355 HGB kann die Erhebung des Zinseszins im Rahmen eines. Kontokorrenten-Verhältnisses vereinbart
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/kontokorrent/kontokorrent.htm
(Kontokorrentkonto, Girokonto) Bezeichnung für ein gem. §§ 355 ff. HGB geführtes Konto. Auf dem Kontokorrent schlagen sich alle Ansprüche und Leistungen einschließlich Zinsen laufend nieder. Mindestens einmal jährlich sind die gegenseitigen Ansprüche auf
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p355
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Schuhmacher. Zitiervorschlag, Schuhmacher in Straube, HGB3 § 355 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kontokorrentvertrag.html
Vertrag zur Erleichterung des Zahlungs- und Abrechnungsverkehrs zwischen Personen, die in laufender Geschäftsverbindung stehen. I. Voraussetzungen des kaufmännischen Kontokorrentvertrages: (§§ 355–357 HGB): (1) Kaufmannseigenschaft eines Vertragsteils; (
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_355/
19.12.1985 - 355 Laufende Rechnung, Kontokorrent. (1) Steht jemand mit einem Kaufmanne derart in Geschäftsverbindung, dass die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen
http://www.rechtslexikon.net/d/kontokorrent/kontokorrent.htm
([N.] laufende Rechnung) (§ 355 HGB) ist die Geschäftsverbindung mit einem Kaufmann (z.B. Inhaber einer Bank), bei der die aus der Verbindung entspringenden beiderseitigen Ansprüche und Leistungen nebst Zinsen in Rechnung gestellt und in regelmäßigen Zei