§ 452a HGB, Bekannter Schadensort
Paragraph 452a Handelsgesetzbuch

Steht fest, daß der Verlust, die Beschädigung oder das Ereignis, das zu einer Überschreitung der Lieferfrist geführt hat, auf einer bestimmten Teilstrecke eingetreten ist, so bestimmt sich die Haftung des Frachtführers abweichend von den Vorschriften des Ersten Unterabschnitts nach den Rechtsvorschriften, die auf einen Vertrag über eine Beförderung auf dieser Teilstrecke anzuwenden wären. Der Beweis dafür, daß der Verlust, die Beschädigung oder das zu einer Überschreitung der Lieferfrist führende Ereignis auf einer bestimmten Teilstrecke eingetreten ist, obliegt demjenigen, der dies behauptet.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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Microsoft PowerPoint - Vortrag 24062016 Die ADSp ... - Transportrecht

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AGB - Marlep Tanklogistik GmbH

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Commercial Code - Bavaria AG

http://www.bavariaag.de/bavaria_com/texte/2_hgbenglish.pdf
Removal contract relating to carriage involving various modes of transport. If the contract of carriage relates to the removal of household goods using various modes of transport, the provisions of the second sub-chapter apply to the contract. Section 45


Webseiten zum Paragraphen

Der Multimodale Verkehr (§§ 452 - 452d HGB) - tis-gdv.de

http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/svt/svt08/reinert/inhalt04.htm
HGB § 452a Bekannter Schadensort Steht fest, dass der Verlust, die Beschädigung oder das Ereignis, das zu einer Überschreitung der Lieferfrist geführt hat, auf einer bestimmten Teilstrecke eingetreten ist, so bestimmt sich die Haftung des Frachtführers a

HGB § 452a Bekannter Schadensort - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_452a/
452a Bekannter Schadensort. 1Steht fest, dass der Verlust, die Beschädigung oder das Ereignis, das zu einer Überschreitung der Lieferfrist geführt hat, auf einer bestimmten Teilstrecke eingetreten ist, so bestimmt sich die Haftung des Frachtführers abwei

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Haag/Löffler. Bekannter Schadensort. § 452a HGB Bekannter Schadensort. 0. 1Steht fest, dass der Verlust, die Beschädigung oder das Ereignis, das zu einer Überschreitung der Lieferfrist geführt hat, auf einer bestimmten Teilstrecke eingetreten ist, so bes

Frachtführer | Gabler Versicherungslexikon - Versicherungsmagazin

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c) multimodale Transporte: Wird der Transport mit verschiedenartigen Verkehrsmitteln durchgeführt, bei denen die Haftungen durch unterschiedliche Rechtsvorschriften geregelt sind, gilt das Recht des jeweiligen Schadenorts (§ 452a HGB), soweit bekannt; er

Transportrecht - Der multimodale Transport - Fredi Skwar Rechtsanwalt

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03.01.2016 - Steht hingegen fest, auf welcher Teilstrecke das Schaden eingetreten ist, so gelten abweichend von den Vorschriften über den Frachtvertrag diejenigen Rechtsvorschriften, die auf einen Vertrag über eine Beförderung auf dieser Teilstrecke anzu


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Vierter Abschnitt: Frachtgeschäft › Dritter Unterabschnitt: Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln › § 452a

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 452a HGB
    § 452a Abs. 1 HGB oder § 452a Abs. I HGB

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