(1) Nach der Auflösung der Gesellschaft findet die Liquidation statt, sofern nicht eine andere Art der Auseinandersetzung von den Gesellschaftern vereinbart oder über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
(2) Ist die Gesellschaft durch Kündigung des Gläubigers eines Gesellschafters oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst, so kann die Liquidation nur mit Zustimmung des Gläubigers oder des Insolvenzverwalters unterbleiben; ist im Insolvenzverfahren Eigenverwaltung angeordnet, so tritt an die Stelle der Zustimmung des Insolvenzverwalters die Zustimmung des Schuldners.
(3) Ist die Gesellschaft durch Löschung wegen Vermögenslosigkeit aufgelöst, so findet eine Liquidation nur statt, wenn sich nach der Löschung herausstellt, daß Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weite...
14.11.2014 - 239 Absatz 2 HGB, § 145 AO, § 146 Absatz 1 AO). Siehe Rz. 11 zur. Beweiskraft von Buchführung und Aufzeichnungen. 1.11 Datenverarbeitungssystem; Haupt-, Vor- und Nebensysteme. 20 Unter DV-System wird die im Unternehmen oder für Unternehmensz
https://www.essen.ihk24.de/blob/eihk24/recht_und_steuern/steuerrecht/downloads/...
HGB, §§ 140, 145 bis 147 AO). OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 28.7.2015, S 0316-2015/0006-St 432a. Der BFH hat mit weitgehend inhaltsgleichen Urteilen vom 16.12.2014 (X R 42/13, X R 29/13 und X R 47/13) die Verwaltungsauffassung bestätigt, dass di
https://www.soldan.de/media/pdf/c0/e6/50/9783867525565_inh.pdf
HGB .............................................................................143. I. Der Begriff des Spediteurs ...............................................................................................143. II. Rechte und Pflichten des Spediteur
http://d-nb.info/953431282/04
Folgerungen für § 15 HGB. 140. 1. § 15 HGB als Norm des Vertrauensschutzes. 140. 2. Problemfälle im Rahmen des § 15 HGB. 145 a. Fälle fehlender Voreintragung bei § 15 I HGB ....145 b. Die "Rosinentheorie". 147 c. § 15 III HGB und das Veranlassungsprinzip
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR351-...
b) Zwangsweises Ausscheiden. • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters, § 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 2. • Kündigung durch den Privatgläubiger eines. Gesellschafters zwecks Pfändung des. Abfindungsanspruchs, § 135 HGB. • Vertrag
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_145/
05.10.1994 - ... 144 Fortsetzung der Gesellschaft nach Insolvenz; Anmeldung zum Handelsregister · § 145 Grundsatz der Liquidation; Ausnahme · § 146 Liquidation durch Gesellschafter oder andere Personen · § 147 Abberufung der Liquidatoren · § 148 Anmeldep
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/xii-beendigung-der-g...
Die Gesellschafter können gem. § 145 Abs. 1 HGB anstelle der in §§ 145 ff. HGB vorgesehenen Liquidation auch eine "andere Art der Auseinandersetzung" vereinbaren. Nach § 158 HGB finden in diesem Fall im Verhältnis zu Dritten die für die Liquidation gelte
http://www.steuerberater-dorn-berlin.de/gesetze/145ao238hgb.html
Wichtige Paragrafen zur Buchführung (§ 238 HGB und §145 AO). Auszug aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) HGB § 238 Buchführungspflicht (1) Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nac
https://www.buzer.de/gesetz/3486/index.htm
141 und 142 · § 143 · § 144 · Fünfter Titel Liquidation der Gesellschaft · § 145 · § 146 · § 147 · § 148 · § 149 · § 150 · § 151 · § 152 · § 153 · § 154 · § 155 · § 156 · § 157 · § 158 · Sechster Titel Verjährung. Zeitliche Begrenzung der Haftung. § 159
https://www.microtech.de/erp-wiki/hgb-handelsgesetzbuch
29.07.2016 - Für wen das HGB gilt und was das Handelsgesetzbuch gegenüber dem BGB als spezielles Recht in Deutschland regelt, lesen Sie jetzt hier! ... Buchführung und der Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung wird für das Steuerrecht in der Abgabenord