§ 106 HGB
Paragraph 106 Handelsgesetzbuch

(1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirke sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.


(2) Die Anmeldung hat zu enthalten:

1.
den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters;
2.
die Firma der Gesellschaft, den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, und die inländische Geschäftsanschrift;
3.
(weggefallen)
4.
die Vertretungsmacht der Gesellschafter.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Skript Handelsrecht - Inhaltsverzeichnis - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/c0/e6/50/9783867525565_inh.pdf
Lastenfreier Eigentumserwerb gemäß § 366 Abs. 2 HGB ....................................105. III. Erwerb eines gesetzlichen Pfandrechts gemäß § 366 Abs. 3 HGB ....................105. IV. Einschränkung des Gutglaubensschutzes beim Eigentumserwerb .......

GUTACHTEN Dokumentnummer: 11425 letzte Aktualisierung: 05.12 ...

http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/60ef7ee6-7aea-44d3-b90b-2c19c21423dd/11425.pdf
05.12.2005 - manditistin einer Kommanditgesellschaft sein. 2. In einem solchen Falle sind neben der Gesellschaft bürgerli- chen Rechts als solcher auch die ihr zum Zeitpunkt ihres Beitritts zu der Kommanditgesellschaft angehörenden Gesellschafter mit. Na

4 Handelsrecht

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR470-...
Eintragungspflichtige Tatsachen sind z. B.: ▫ Firma und Niederlassung, § 29 HGB,. ▫ Erteilen und Erlöschen der Prokura, § 53 HGB,. ▫ Gründung von Gesellschaften (§ 106 HGB, § 36 AktG, § 7 GmbHG). - Eintragungsfähige Tatsachen (Option der Eintragung), ins

Handelsgesetzbuch

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02130100/Wintersemester_2012_13/Exam...
Die Handelsgesellschaft ist zur Eintragung im Handelsregister verpflichtet (§ 106 HGB). Die. Eintragung ist aber nur deklaratorisch. Die Kaufmannseigenschaft entsteht schon vorher und zwar in dem Zeitpunkt, in dem das Handelsgewerbe aufgenommen wird. Häu

Handelsregister - Eintragung Kommanditgesellschaft ... - Service Berlin

https://service.berlin.de/dienstleistung/327382/pdf/
Gesellschafterin oder jeden weiteren Gesellschafter werden zusätzlich 40,00 Euro berechnet. Rechtsgrundlagen. § 161 Handelsgesetzbuch (HGB) http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__161.html. § 162 HGB http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__162.html. § 10


Webseiten zum Paragraphen

HGB § 106 Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_106/
18.07.2017 - 106 Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister [1]. (1) Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. (2) Die Anmeldung hat zu enthalten: den Namen, Vornamen

HGB - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172/
Änderungsdokumentation: Das Handelsgesetzbuch (HGB) v. 10. 5. 1897 (RGBl S. 219) ist u. a. geändert worden durch Art. 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften v.

§ 106 HGB - DER BETRIEB- Dokument - Recherche - Owlit

https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/haagloffler-hgb/106-hgb/MLX_73...
Haag/Löffler. [Anmeldung zum Handelsregister]. § 106 HGB [Anmeldung zum Handelsregister]. (1). Die Gesellschaft ist bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ihren Sitz hat, zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.

DRSC :: Die Deutschen Rechnungslegungs Standards

http://alt.drsc.de/service/drs/standards/index.php?ixstds_do=show_details&entry...
342 Abs. 2 HGB durch das Bundesministerium der Justiz am 18. Februar 2011. * Verabschiedung der geänderten Fassung der Tz. 3, 6, 17, 19, 21, 22, 23, 26, 30, 33, 43, 45, 48, 49, 54, 62, 64, 66, 76, 78, 81, 87, 90, 91, 111, 112, 113, 117, 122, 125 und 126

Kommanditgesellschaft: §§ 161- 177 HGB - vpmk Rechtsanwälte

https://www.vpmk.de/de/gesetzestexte-gesellschaftsrecht/kommanditgesellschaft-%...
(1) Die Anmeldung der Gesellschaft hat außer den in § 106 Abs. 2 vorgesehenen Angaben die Bezeichnung der Kommanditisten und den Betrag der Einlage eines jeden von ihnen zu enthalten. Ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Kommanditist, so sind auch d


  • Verortung im HGB

    HGBZweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft › Erster Abschnitt: Offene Handelsgesellschaft › Erster Titel: Errichtung der Gesellschaft › § 106

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 106 HGB
    § 106 Abs. 1 HGB oder § 106 Abs. I HGB
    § 106 Abs. 2 HGB oder § 106 Abs. II HGB

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