§ 107 HGB
Paragraph 107 Handelsgesetzbuch

Wird die Firma einer Gesellschaft geändert, der Sitz der Gesellschaft an einen anderen Ort verlegt, die inländische Geschäftsanschrift geändert, tritt ein neuer Gesellschafter in die Gesellschaft ein oder ändert sich die Vertretungsmacht eines Gesellschafters, so ist dies ebenfalls zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.


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Handelsgesetzbuch

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02130100/Wintersemester_2012_13/Exam...
tragen (eintragungspflichtig gemäß § 107 bzw. § 143 Abs. 2 HGB), so ist diese Tatsache nicht nur in Angelegenheiten der OHG einzutragen, sondern auch in Angelegenheiten des betreffenden Gesellschafters. - Die Tatsache wurde nicht eintragen und bekanntgem

Inhaltsverzeichnis - Soldan

https://www.soldan.de/media/pdf/e1/93/9d/9783415054714_inh.pdf
HGB). 105 a) Provisionsanspruch des Kommissionärs (§ 396 Abs. 1. HGB). 105 b) Anspruch des Kommissionärs auf Aufwendungsersatz. (§ 396 Abs. 2 HGB). 105 c) Herausgabeanspruch des Kommittenten (§ 384 Abs. 2. HGB). 106. 2. Ansprüche aus dem Frachtgeschäft (

Haufe HGB Bilanz-Kommentar - ReadingSample - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-648-05597-7_lsp.pdf
GlA Knop/Küting, in Küting/Pfitzer/Weber, HdR, HGB § 255, Rn 107, Stand 5/2013; Kahle, in. Baetge/Kirsch/Thiele, Bilanzrecht, § 255 HGB, Rz 75, Stand 10/2012; a.A. ADS, 6. Aufl. § 255 HGB,. Rz 83, die hier generell ein Aktivierungswahlrecht sehen. Im Fal

3.6.1 GmbH mit fakultativem Aufsichtsrat, PIE

https://www.mitbestimmung.de/assets/downloads/GmbH_Fakultativ_PIE.pdf
107 Abs. 3 Satz 2. AktG. Grundsatz: Fakultativer GmbH-AR eines. PIE sollte die Aufgaben nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG erfüllen, da andernfalls zusätzlich zum Aufsichtsrat ein geson- derter Prüfungsausschuss gem. § 324. Abs. 1 HGB einzurichten wäre. „Exte

HEX HGR SoSe 2017 Teil 4: HGB § 15 Absatz 1

http://www.bdr-legal.de/resources/Server/Downloads/HEX%20HGR%20SoSe%202017%20Te...
15 I HGB („negative Publizität“) aa) in HR einzutragende Tatsache, §§ 107, 106 II Nr. 4 HGB (+) bb) „in Sachen“ der Sekura Treuhand GmbH & Co. KG (+) cc) nicht eingetragen und bekannt gemacht (+) dd) dem Dritten Euro-Transport-GmbH nicht bekannt (+) ee)


Webseiten zum Paragraphen

§ 107 HGB Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48588.htm
Wird die Firma einer Gesellschaft geändert, der Sitz der Gesellschaft an einen anderen Ort verlegt, die inländische Geschäftsanschrift geändert, tritt ein neuer Gesellschafter in die Gesellschaft ein oder ändert sich die.

HGB § 107 Anmeldung und Eintragung von Änderungen - NWB ...

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_107/
18.07.2017 - 105 Begriff der OHG; Anwendung der Vorschriften des BGB · § 106 Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister · § 107 Anmeldung und Eintragung von Änderungen · § 108 Anmeldepflicht aller Gesellschafter; Zeichnung · § 109 Maßgeblichkeit des

Prof. Dr. Peter Ries

http://www.gmbhr.de/heft/05_02/blickpunkt.htm
Nach dem neu eingefügten § 106 Abs. 2 Nr. 4 HGB muß die gesetzliche Vertretungsmacht der Organe von Personenhandelsgesellschaften ab sofort zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet werden. Gleiches gilt für Änderungen der Vertretungsmacht (vgl. N

Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Komme ... / 4.2 ...

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
Rz. 107 Zur Absicherung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von KapG oder KapCoGes sind in der Praxis Sicherstellungen der Begünstigten durch Verpfändungen von VG, bspw. Wertpapierdepots, anzutreffen. In den Fällen weniger oder relativ

LMU Raumfinder

http://www.uni-muenchen.de/raumfinder/
Mit dem LMU Raumfinder Gebäude und Räume der Ludwig-Maximilians-Universität München finden und teilen.


  • Verortung im HGB

    HGBZweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft › Erster Abschnitt: Offene Handelsgesellschaft › Erster Titel: Errichtung der Gesellschaft › § 107

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 107 HGB
    § 107 Abs. 1 HGB oder § 107 Abs. I HGB

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