(1) Der Einlagerer ist verpflichtet, dem Lagerhalter, wenn gefährliches Gut eingelagert werden soll, rechtzeitig in Textform die genaue Art der Gefahr und, soweit erforderlich, zu ergreifende Vorsichtsmaßnahmen mitzuteilen. Er hat ferner das Gut, soweit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen und Urkunden zur Verfügung zu stellen sowie alle Auskünfte zu erteilen, die der Lagerhalter zur Erfüllung seiner Pflichten benötigt.
(2) Ist der Einlagerer ein Verbraucher, so ist abweichend von Absatz 1
(3) Der Einlagerer hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Lagerhalter Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die verursacht werden durch
(4) Ist der Einlagerer ein Verbraucher, so hat er dem Lagerhalter Schäden und Aufwendungen nach Absatz 3 nur zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden trifft.
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http://www.spedilehrer.de/images/Texte/Schwerin_2017/SALZMANN/Schwerin_Teil%20I...
neu: beschränkte Auftraggeberhaftung, Ziffer 29 ADSp 2017. verschuldensunabhängige Haftung nach den §§ 414, 455, 468, 488 HGB; Haftungshöchstsumme von 200.000 Euro je Schadenereignis; Haftungsdurchbrechung bei. Personenschäden; qualifiziertem Verschulden
http://www.becker-und-co.de/lib/download/HGB_Handelsgesetzbuch_Abschnitt_6_Lage...
468 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten. (1) Der Einlagerer ist verpflichtet, dem Lagerhalter, wenn gefährliches Gut eingelagert werden soll, rechtzeitig in Textform die genaue Art der. Gefahr und, soweit erforderlic
https://www.dpdhl.com/content/dam/dpdhl/Investoren/Veranstaltungen/Reporting/20...
31.12.2013 - 8. Finanzergebnis. 41. 220. 296. 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. 1.205. 959. 10. Außerordentliches Ergebnis. 42. -34. -34. 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. 43. 87. -38. 12. Jahresüberschuss. 1.258. 887. 13. Gewinnvo
https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/files/anwaltsblatt.de/Rubriken/AnwBlOnline...
Abs. 2 HGB gegen den Namen der Partnerschaft nicht durch. [9] aa) Die angemeldete Partnerschaft stellt eine Gesell- schaft dar, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Aus- übung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Han- delsgewerbe aus (vgl. §
http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
460 Sammelladung. § 461 Haftung des Spediteurs. § 462 Haftung für andere. § 463 Verjährung. § 464 Pfandrecht. § 465 Nachfolgender Spediteur. § 466 Abweichende Vereinbarungen. Sechster Abschnitt: Lagergeschäft. § 467 Lagervertrag. § 468 Behandlung des Gut
https://d-nb.info/1141194104/34
von HGB‐Bilanzierern. Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades ... urn:nbn:de:hbz:468-20170919-103549-6. [http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Ahbz% .... Empirische Untersuchung des Bilanzierungsverhaltens von HG
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_468/
468 Behandlung des Gutes, Begleitpapiere, Mitteilungs- und Auskunftspflichten [2]. (1) 1Der Einlagerer ist verpflichtet, dem Lagerhalter, wenn gefährliches Gut eingelagert werden soll, rechtzeitig in Textform die genaue Art der Gefahr und, soweit erforde
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/lagerhalter.html
(2) auf Ersatz von Schäden, die ihm durch die Beschaffenheit des Gutes oder durch vertragswidriges Verhalten des Einlagerers entstanden sind (§§ 694 BGB, 468 III HGB). 2. Gesetzliches Pfandrecht wegen der Lagerkosten an dem Gut, solange er es in Besitz h
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?file=1&find=Lagervertrag__Pflichten-des-Ein...
Er hat alle Auskünfte zu erteilen, die der Lagerhalter zur Erfüllung seiner Pflichten benötigt (§ 468 Abs. 1 HGB). Ist der Einlagerer ein Verbraucher, dann ist der Lagerhalter verpflichtet, das Gut, soweit erforderlich, zu verpacken und zu kennzeichnen.
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/bertrambrinkman...
Rz. 468. Die größenabhängigen Befreiungstatbestände des § 293 HGB werden im Rahmen des BilMoG hinsichtlich der Merkmale Bilanzsumme und Umsatzerlöse jeweils um rund 20 % angehoben. Demnach ist ein MU, das selbst kein TU ist, von der Pflicht, einen KA und
http://www.rechtslexikon.net/d/lagervertrag/lagervertrag.htm
Den Einlagerer treffen Mitteilungs- und Auskunftspflichten in der Form nach § 468 Abs. 1 S. 1 HGB (Textform) und er hat das einzulagernde Gut zu verpacken und zu kennzeichnen (§ 468 Abs. 1 S. 2 HGB; Ausnahme für den Verbraucher, der formlos nötige Inform