(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
(2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
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https://www.repetitorium-hemmer.de/rep_pdf/15__7114_Firmenrecht,_23.07.2012.pdf
Firmenrecht: §§ 17 ff. HGB. Einleitung. Die handelsrechtliche Firma ist nur ein Name, nicht aber das Unternehmen als solches. Darüber hinaus ist die Firma der Name für den Kaufmann als Unter- nehmensträger, nicht für das von diesem betriebene Unternehmen
http://www.meub.de/Inhalte/handelsrecht/3_handelsfirma/17ff.pdf
Meub, Handelsrecht, §§ 17ff.ueb. Die Handelsfirma, §§ 17 ff. HGB. Firmenunterscheidbarkeit,. § 18 Abs. 1. Firmenwahrheit,. § 18 Abs. 2. Firmen- beständigkeit. Firmeneinheit. Firmen- öffentlichkeit. Die Firma muss zur Kenn- zeichnung geeignet sein und. Un
http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Die_Firma_____...
Die Firma, §§ 17 ff. HGB. I. Begriff. Firma = Name des Kaufmanns. Nicht des Unternehmens! II. Funktion. Kennzeichnung, Identifizierung und Unterscheidung. III. Rechtsnatur. Doppelnatur (h. M.): Persönlichkeitsrecht und Vermögensrecht. IV. Arten. 1. Perso
https://www.fernuni-hagen.de/LGOLSHA/daten/LO%20Sonnig%20(loe00027ke1ws01-02).p...
Voraussetzung dafür ist, dass S eine Firma im Sinne der §§ 17 ff. HGB geführt hat. Nach § 17 Abs. 1 HGB ist die Firma der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. S führte sein kaufmännisches. Unternehmen unter d
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR519-...
Begriff: - Legaldefinition in § 17 HGB: Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt, unter dem er seine Unterschrift abgibt, klagt und verklagt werden kann. - Kurz: Der Geschäftsname des Kaufmanns oder der Gesellschaft, d. h. des.
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48492.htm
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
https://openjur.de/g/hgb/17.html
17 →. (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_17/
17 Begriff der Firma · § 18 Grundsätze der Firmenbildung · § 19 Hinweis auf Kaufmannseigenschaft oder Gesellschaftsform · § 20 (weggefallen) · § 21 Alte Firma bei Namensänderung · § 22 Übertragung des Handelsgeschäfts · § 23 Unselbständige Natur der Firm
https://www.repetico.de/karte-1144111
27.08.2012 - Def.: Firma ist der Name unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt, §17 I HGB!§18 I HGB Firma dient der Ken...
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/firma.html
I. Rechtsgrundlagen: §§ 17–37a HGB; und zwar: a) Für Einzelkaufmann: § 19 I Nr. 1 HGB; b) für Personengesellschaften: § 19 I Nr. 2–3 HGB; c) für Aktiengesellschaften: § 4 AktG; d) für Gesellschaften mit beschränkter Haftung: § 4 GmbHG; e) für Unternehmer