Der Kommanditist ist zur Vertretung der Gesellschaft nicht ermächtigt.
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http://www.unesco-chair.uni-wuppertal.de/fileadmin/volkmann/Lehrmaterialien/Dow...
oHG /. KG (beschränkt auf den Komplementär, § 170 HGB). Regelfall. § 115 I HGB: Einzelvertretung;. umfasst unabdingbar alle (außer-) gerichtlichen Rechtsgeschäfte, § 126 HGB. Abweichung zulässig… …in den Grenzen der Selbstorganschaft, § 125 III HGB. Rech
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV001/Material_WS0809/ws0809_rep_f...
170) oder kundgetan (§ 171); auch eine Vollmachtsurkunde wurde nicht ausgestellt (§ 172). 1 Sachverhalt insoweit in Anlehnung an BGHZ 5, 111. 2 Im bloßen Ausgeben der Scheine durch den Lotteriebetreiber ist lediglich eine invitatio ad offerendum zu se- h
http://alpmann-schmidt.de/downloads/Gr%C3%9C3Au%C3%9Fen.pdf
30.01.2008 - 125 III HGB (Gesellschaf- ter + Prokurist). Merke: Prinzip der Selbstor- ganschaft: Vertretung der Ge- sellschaft darf nicht allein von. Drittem abhängen. ❒ Grundsatz: - wie bei OHG §§ 161 II,. 125 I HGB. - aber: keine organ- schaftl. Vertre
http://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/wurmnest/lehre_studium/...
170 HGB. Dabei ist der Umfang der Vertretungsmacht der phG nach § 126 HGB unbeschränkt und auch unbe- schränkbar. b). Dagegen kann vom Grundsatz der Einzelvertre- tungsmacht nach § 125 I HGB abgewichen werden, in- dem nach § 125 II HGB Gesamtvertretung a
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/spb_inhalt.pdf
B. Synopse: Übersicht der wesentlichen Änderungen im HGB . . . . . 29 ... Erläuterungen zu § 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB (Nut- zungsdauer für aktivierte ..... 170. II. Erläuterungen zu § 309 Abs. 2 HGB (Behandlung eines passivischen Unterschiedsbetrags)
http://www.bilanzrecht.uni-koeln.de/sites/gesellschaftsrecht-bilanzrecht/downlo...
48 Abs. 2 HGB durch ihre. Komplementäre A, B, und C (§ 161 Abs. 2 nach § 125 HGB) (+). • Eintragung ins Handelsregister (deklaratorisch) (+). Anmerkung: - Es ist allgemein anerkannt, dass von § 170 HGB insoweit abgewichen werden kann, dass ein Kommanditi
https://www.steuernetz.de/gesetze/hgb/170
Zweites Buch – Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft → Zweiter Abschnitt – Kommanditgesellschaft. Der Kommanditist ist zur Vertretung der Gesellschaft nicht ermächtigt. § 169 HGB, Auszahlung des Gewinns an Kommanditisten · § 171 HGB, Haftung des
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48652.htm
Der Kommanditist ist zur Vertretung der Gesellschaft nicht ermächtigt.
https://openjur.de/g/hgb/170.html
Der Kommanditist ist zur Vertretung der Gesellschaft nicht ermächtigt. ...
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/v-innenverhaeltnis-2...
170 HGB zwingend von der organschaftlichen Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. Sie können, um ihrer durch Gesellschaftsvertrag verliehenen Geschäftsführungsbefugnis auch nach außen Wirkung zu verschaffen, Prokura oder Handlungsvollmacht erhalten.
https://www.brennecke-partner.de/170-HGB_108020
Der Kommanditist ist zur Vertretung der Gesellschaft nicht ermächtigt.