(1) Auf den Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung ist § 289c entsprechend anzuwenden.
(2) § 289c Absatz 3 gilt mit der Maßgabe, dass diejenigen Angaben zu machen sind, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses, der Lage des Konzerns sowie der Auswirkungen seiner Tätigkeit auf die in § 289c Absatz 2 genannten Aspekte erforderlich sind.
(3) Die §§ 289d und 289e sind entsprechend anzuwenden.
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https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt-ausgabe-5-maerz...
11.03.2016 - des Einzelunternehmens grds. entsprechend (§§ 315b Abs. 2 und 3, 315c HGB-. E). Die Regelungen zur Konzernberichterstattung über nichtfinanzielle. Informationen gelten entsprechend für Kreditinstitute und. Versicherungsunternehmen, vorausges
https://www.drsc.de/app/uploads/2017/03/31_03b_HGB-FA_DRS20_CSR-RLUG_Basis.pdf
267 Absatz 4 bis 5, § 298 Absatz 2, § 315b Absatz 2 bis 4 und § 315c sind entsprechend anzuwenden. § 341j Abs. 4 Satz 1 bis 2 HGB: Ein Versicherungsunternehmen, das ein Mutterunternehmen (§ 290) ist, hat den Konzernla- gebericht um eine nichtfinanzielle
https://www.wpk.de/uploads/tx_news/WPK-Stellungnahme_14-08-2017.pdf
14.08.2017 - Sowohl die nichtfinanzielle Konzernerklärung (§ 315b HGB n.F.), als auch die Konzernerklärung zur Unternehmensführung (§ 315c HGB n.F.) sind jedoch materiell nicht Gegenstand der Ab- schlussprüfung (§ 317 Abs. 2 Satz 4 ff. HGB n.F.). Eine In
https://www.berlinerbilanzforum.de/app/download/8580481/DRS+20+BBF_Final_B%C3%B...
25.09.2017 - DRS 20 Tz. 261-295, B66-B88. §§ 315c i.V.m. 289c Abs. 3 HGB. 3. In der nichtfinanziellen. Konzernerklärung hat eine kurze. Darstellung des Geschäftsmodells zu erfolgen. Punktuelle Ausweitung und. Ergänzung der in der Praxis bereits üblichen
https://www.idw.de/blob/102722/45376eaa4d562c1702505f488010bf97/down-drsc-e-dra...
14.08.2017 - Gemäß § 315c HGB i.V.m. § 289c Abs. 1 HGB haben Konzerne, die zur Erstel- lung einer nichtfinanziellen Konzernerklärung verpflichtet sind, ihr Geschäfts- modell kurz zu beschreiben. In der Praxis hat sich die Beschreibung des Ge- schäftsmode
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a204750.htm
(1) Auf den Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung ist § 289c entsprechend anzuwenden. (2) § 289c Absatz 3 gilt mit der Maßgabe, dass diejenigen Angaben zu machen sind, die für das Verständnis des.
https://www.buzer.de/gesetz/3486/al60434-0.htm
19.04.2017 - Text § 315c (neu) HGB a.F. in der Fassung vom 19.04.2017 (geändert durch Artikel 1 G. v. 11.04.2017 BGBl. I S. 802)
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
Der Gesetzgeber spiegelt die Vorgaben der §§ 289c bis 289e HGB in § 315c HGB auf den Konzern, da die nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung inhaltlich bis auf das andere Abbildungssubjekt (Einzelunt/Konzern) keine Unterschiede aufweist.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_315c/
Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [AAAAA-73945]. 1Anm. d. Red.: Drittes Buch i. d. F. des Gesetzes v. 19.12.1985 (BGBl I S. 2355) mit Wirkung v. 1. 1. 1986. 2Anm. d. Red.: § 315c eingefügt gem. Gesetz v. 11.4.2017 (BGBl I S. 802) mit Wirkung v. 1
https://der-betrieb.owlit.de/document/kommentare/kirsch-360-bilr-ekommentar/315...
Ab 01.01.2017§ 315c Inhalt der nichtfinanziellen Konzernerklärung(I.d.F. des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes v. 11.4.2017, BGBl. I 2017, 802: mit Wirkung für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, eingefügt.) (1) Auf den Inhalt der nichtfina