(1) Die in diesem Abschnitte für den Kauf von Waren getroffenen Vorschriften gelten auch für den Kauf von Wertpapieren.
(2) Sie finden auch auf einen Vertrag Anwendung, der die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat.
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http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2012-0167-R%C3%BCge.pdf
15.09.2013 - 14 Zur Verjährung der Ansprüche Petersen JURA 2011, 657. 15 Instruktiv dazu Fikentscher/Heinemann Schuldrecht 10. Auflage 2006. §§ 69 ff. 16 Canaris Handelsrecht § 29 Rdn 44. 17 Beim Werkvertrag gilt die Rügeobliegenheit nicht, es sei denn,
http://www.beck-shop.de/fachbuch/inhaltsverzeichnis/Oetker-Kommentar-Handelsges...
(HGB). Herausgegeben von. Dr. Hartmut Oetker. Universitätsprofessor an der Universität zu Kiel. Richter am Thüringer Oberlandesgericht. 4. Auflage 2015 .... Kommentar auf den Abdruck der im Dritten Buch des HGB zusammengefassten Bestimmungen. Die 4. ....
https://tu-dresden.de/gsw/jura/ressourcen/dateien/jfoeffl1/Dateien/2_HR_Folie-8...
Definition des Handelskaufes fehlt, da die §§ 373 HGB das Kaufrecht des BGB ergänzen. Anwendbar, soweit es sich bei einem Kaufvertrag i.S.d. § 433 BGB für die betroffene Partei um ein Handelsgeschäft handelt, § 345. HGB. Gegenstand des Handelskaufs: § 38
https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
Sachlich. – Kauf von „Waren“ (= bewegliche Sachen). • ausdrücklich § 381 Abs. 1 HGB e contrario. • entspricht Definition in § 1 Abs. 2 Nr. 1 HGB a.F. – Erweiterung auf Wertpapiere (§ 381 Abs. 1 HGB). – Erweiterung auf Werklieferungsvertrag (§ 381 Abs. 2
http://jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtungen/...
381 I HGB) und Werklieferungsverträge (§ 381 II HGB). • Beiderseitiges Handelsgeschäft. • Ablieferung = tatsächliche Handlung: Die Ware muss in den Machtbereich des. Käufers gelangen, damit dieser sie auch prüfen kann. • Mangelhafte Lieferung = Sachmange
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_381/
... erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat. Fundstelle(n): zur Änderungsdokumentation [AAAAA-73945]. 1Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 19.12.1985 (BGBl I S. 2355) mit Wirkung v. 1. 1. 1986. 2Anm. d. Red.: § 381 i. d. F. des G
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p381
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Kramer. Zitiervorschlag, Kramer in Straube, HGB3 § 381 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...
https://www.jusline.at/gesetz/ugb/paragraf/381
381 UGB Anwendungsbereich - Unternehmensgesetzbuch - Gesetz, Kommentar und Diskussionsbeiträge - JUSLINE Österreich.
http://ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/handelskaufgewaehr.htm
... ein Tausch (§ 480 BGB), ein Werklieferungsvertrag (§§ 651 BGB, 381 Abs. 2 HGB) vorliegen, der Waren oder Wertpapiere zum Gegenstand hat (§ 381 Abs. 1 HGB). Die Einbringung von Sachen als Einlage in eine Gesellschaft fällt also mangels Umsatzgeschäfts
http://wdb.fh-sm.de/UR1Handelskauf
30.09.2013 - Der Handelskauf ist in den §§ 373 - 381 ff. HGB geregelt. Diese Vorschriften ergänzen das bürgerliche Recht lediglich. Das BGB bleibt somit subsidiär (d.h nachrangig) anwendbar. Dies bedeutet, die Grundprinzipien der für jeden Kaufvertrag ge