§ 464 HGB, Pfandrecht des Spediteurs
Paragraph 464 Handelsgesetzbuch

Der Spediteur hat für alle Forderungen aus dem Speditionsvertrag ein Pfandrecht an dem ihm zur Versendung übergebenen Gut des Versenders oder eines Dritten, der der Versendung des Gutes zugestimmt hat. An dem Gut des Versenders hat der Spediteur auch ein Pfandrecht für alle unbestrittenen Forderungen aus anderen mit dem Versender abgeschlossenen Speditions-, Fracht-, Seefracht- und Lagerverträgen. § 440 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Die Zurückweisung der mangelhaften Lieferung nach § 464 BGB

http://www.zaar.uni-muenchen.de/pub/vr1997-4.pdf
761 ff.; mit Blick auf dIe ökonomische Analyse auch Lehmann, Die Unter- suchungs- und Rügepflicht des Käufers in BGB und HGB, WM 1980,. 1162ff. Das wiederum sorgte systemgerecht für einen gewissen Gleich- klang mit der Rügeobliegenheit des HGB, vgl. aber

Titelthema Das Pfandrecht im Transportgeschäft - Fuhrgewerbe ...

http://www.fuhrgewerbe-innung.de/media/com_form2content/documents/c8/a108/f25/T...
auf die §§ 441, 442, 443 Handelsgesetzbuch (HGB) können diese Vorschriften als die Grundvorschriften des. Pfandrechts betrachtet werden. Die maßgeblichen Vor- schriften zum Pfandrecht finden sich im einzelnen a) für den Frachtführer in den §§ 441, 442, 4

Der international zwingende Charakter des § 89 b HGB

http://d-nb.info/972670319/04
IV. Relevanter MaGstab fur den Vergleich. 464. V. Zwischenergebnis. 464. VI. Mogliche Eingriffskonstellationen des § 89 b HGB. 464. VII. Zwischenergebnis. 477. D. Konkurrenz des § 89 b HGB zu anderen mitgliedstaatlichen. Umsetzungen. 477. I. Vorgaben der

Petersen/Zwirner

http://www.kleeberg.de/407.pdf?id=407&render=2&no_cache=1&L=0
Auflage, 2015, S. 454-464. 24 Roth/Prechtl, Offenlegung des Jahresabschlusses, in: Pelka/Petersen, Beck'sches. Steuerberater-Handbuch 2015/2016, Verlag C. H. Beck, München, 15. Auflage, 2015,. S. 543-548. 2014. 23 Roth/Prechtl, Kommentierung des § 284 HG

Transportrecht im HGB.pdf

http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
460 Sammelladung. § 461 Haftung des Spediteurs. § 462 Haftung für andere. § 463 Verjährung. § 464 Pfandrecht. § 465 Nachfolgender Spediteur. § 466 Abweichende Vereinbarungen. Sechster Abschnitt: Lagergeschäft. § 467 Lagervertrag. § 468 Behandlung des Gut


Webseiten zum Paragraphen

§ 464 HGB Pfandrecht des Spediteurs Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a48960.htm
Der Spediteur hat für alle Forderungen aus dem Speditionsvertrag ein Pfandrecht an dem ihm zur Versendung übergebenen Gut des Versenders oder eines Dritten, der der Versendung des Gutes zugestimmt hat. An dem Gut des Versenders hat der Spediteur.

HGB § 464 Pfandrecht des Spediteurs | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/464
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.

HGB § 464 Pfandrecht des Spediteurs - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_464/
464 Pfandrecht des Spediteurs [2]. 1Der Spediteur hat für alle Forderungen aus dem Speditionsvertrag ein Pfandrecht an dem ihm zur Versendung übergebenen Gut des Versenders oder eines Dritten, der der Versendung des Gutes zugestimmt hat. 2An dem Gut des

Transportrecht - Speditionsvertrag - Rechte des Spediteurs

https://www.ra-skwar.de/transportrecht%20spedspediteurrechte.htm
03.01.2016 - Der Spediteur hat wegen aller durch den Speditionsvertrag begründeten Forderungen sowie wegen unbestrittener Forderungen aus anderen mit dem Versender abgeschlossenen Speditions-, Fracht- und Lagerverträgen ein Pfandrecht an dem Gut, § 464 H

§ 464 HGB Speditionspfandrecht - Deutsche Pfandverwertung

https://deutsche-pfandverwertung.de/index.php?option=com_content&view=article&i...
gemäß § 446 HGB Speditionspfandrecht. Nach § 446 HGB hat der Spediteur an dem Frachtgut u. a. wg. der Fracht, der Provisionen, der Auslagen und Verwendungen ein gesetzliches Pfandrecht. Voraussetzung hierfür ist, dass er im Besitz der Sache ist, insbeson


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Fünfter Abschnitt: Speditionsgeschäft › § 464

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 464 HGB
    § 464 Abs. 1 HGB oder § 464 Abs. I HGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Handelsgesetzbuch.net