(1) Die Prokura ist ohne Rücksicht auf das der Erteilung zugrunde liegende Rechtsverhältnis jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung.
(2) Die Prokura ist nicht übertragbar.
(3) Die Prokura erlischt nicht durch den Tod des Inhabers des Handelsgeschäfts.
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http://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/moellers/downloads/ag_hand...
Die Prokura ist jederzeit widerruflich nach § 52 Abs. 1 HGB. Daneben erlischt die Prokura in folgenden Fällen: Der Vertretene verliert die Kaufmannseigenschaft vgl. § 48 HGB; Beendigung des Anstellungsvertrages vgl. § 168 BGB; Beim Tod des Prokuristen §
https://www.notarkrauss.de/docs/merkblaetter/Merkblatt%20f%C3%BCr%20Prokuristen...
Prokurist und Geschäftsinhaber können die jederzeitige Widerrufbarkeit der Prokura (§ 168 Satz 2 BGB, § 52 Abs. 1 HGB) nicht vertraglich ausschließen. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, dass der Prokuraerteilung eine gesellschaftsvertragliche Vereinbar
https://www.berufsbildung.nrw.de/cms/upload/banken/hgbeinzelunternehmung.doc
48, 49, 52, 15 HGB; AGB). Bestellung von Waren im Wert von 45.000,00 EUR am 05.06.20.. Verkauf eines Firmenfahrzeugs zum Preis von 18.000,00 EUR am 22.06.20.. Barabhebung von 34.000,00 EUR zu Lasten des Geschäftskontos am 02.06.20.. Überweisung von 14.00
http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/_migrated/content_uploads/Der_Prokurist1.p...
Handelsregister unverzüglich nach der Erteilung erfolgen. Erteilt werden kann die Pro- kura grundsätzlich nur einer natürlichen Person. Die Prokura ist strikt an die Person ge- bunden, der sie erteilt wurde, § 52 Abs. 2 HGB. Der Prokurist zeichnet gemäß
https://www.continental-corporation.com/resource/blob/29712/04329b015894b2a748f...
289f Abs.4 HGB (vormals § 289a Abs.4 HGB). Neben der Continental AG sind die nachstehend genannten Konzerngesellschaften nach den. §§ 36 und 52 GmbHG bzw. §§ 76 Abs. 4 und 111 Abs. 5 AktG verpflichtet, Zielgrößen für den. Frauenanteil und Fristen für der
http://www.strettin.de/Docs/BGB_Handels_Gesellschaft/Ueberblick7_Prokura.pdf
Grundsatz: alle Geschäfte, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt. • Beschränkungen: - Veräußerung und Belastung von Grundstücken, § 49 II HGB. - Privatgeschäfte des Kaufmanns. - nicht zum “Betrieb” gehörige. Geschäfte. Erlöschen. •
http://www.europarecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/institute/europarecht/Dokume...
Erlöschensgründe a) Widerruf der Prokura § 52 Abs. 1 HGB aa) Möglichkeit des Widerrufs. Gem. § 52 Abs. 1 HGB jederzeit, frei und ohne besonderen Grund widerruflich. Dieses Widerrufsrecht ist unabdingbar, es dient als Ausgleich zum weiten Umfang der. Prok
https://www.fernuni-hagen.de/LGOLSHA/daten/LO%20Sonnig%20(loe00027ke1ws01-02).p...
bbb) Erlöschen der Prokura durch Widerruf gem. § 52 Abs. 1 HGB. Diese Prokuraerteilung war aber zum Zeitpunkt des Abschlusses des. Kaufvertrages durch Widerruf seitens des S erloschen. Gemäß § 52 Abs. 1 HGB ist eine Prokura jederzeit und ohne Rücksicht a
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48519.htm
(1) Die Prokura ist ohne Rücksicht auf das der Erteilung zugrunde liegende Rechtsverhältnis jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. (2) Die Prokura ist nicht übertragbar. (3) Die.
https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-52-hgb-widerruf-prokura/
20.06.2015 - Der Umfang der Prokura ist extrem groß. Deshalb muss es auch eine Möglichkeit für den Kaufmann geben, die Vertretungsmacht des Prokuristen wieder zu entziehen, etwa weil er diesem nicht mehr vertraut. Dafür sorgt § 52 I HGB. Die Prokura ist
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_52/
18.07.2017 - Erstes Buch: Handelsstand. Fünfter Abschnitt: Prokura und Handlungsvollmacht. § 52 Widerruf. (1) Die Prokura ist ohne Rücksicht auf das der Erteilung zugrunde liegende Rechtsverhältnis jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf di
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/prokura.html
Nicht zum Erlöschen kommt die Prokura durch den Tod des Inhabers des Handelsgewerbes (§ 52 III HBG). 4. Anmeldung:Das Erlöschen ist in gleicher Weise wie die Erteilung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (§ 53 III HGB). Auch diese Eintragung
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/grundsaetze-ordnungsma...
Rz. 38 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Nach diesem Grundsatz der Vorsicht ist aber nicht jedes Maß der Unterbewertung gerechtfertigt. Durch Unterbewertung können stille Reserven[1] entstehen, deren Bildung und Auflösung über die E