(1) Die in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften finden auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung.
(2) Die Rechte und Pflichten eines Vereins, dem das Gesetz ohne Rücksicht auf den Gegenstand des Unternehmens die Eigenschaft eines Kaufmanns beilegt, bleiben unberührt, auch wenn die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 nicht vorliegen.
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http://verlag.jura-intensiv.de/media/pdf/7b/27/60/leseprobe_crashkurs_handelsre...
Der Kaufmannsbegriff, §§ 1 – 6 HGB. Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Das HGB kommt folglich nur zur Anwendung, wenn Kaufleute am Geschäft beteiligt sind. Grundsätzlich genügt, dass lediglich ein am Geschäft. Beteiligter „Kaufmann
http://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtun...
Personen“Handelsgesellschaften“ oHG/KG (§ 6 I HGB). Gesellschaftsvertrag. Voraussetzungen des § 105 HGB (gilt über § 161 II HGB auch für KG). 2. Alternativen. § 105 I HGB (= „Ist-oHG“). Gewerbe in kaufmännischer Weise eingerichteter. Geschäftsbetrieb i.S
http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/H+GR_Arbeitspapier_2.pdf
4. (Form-)Kaufmann gem. § 6 HGB und die Gesellschaftsformen. Das gesamte Handelsrecht gilt gem. § 6 I HGB auch für Handelsgesellschaften. Handelsgesellschaften sind alle Gesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden. Man unterscheidet bei de
https://tu-dresden.de/gsw/jura/dire/jfzivil6/ressourcen/dateien/dateien/folien_...
Handelsgesellschaften i.S.v. § 6 Abs. 1 HGB: - OHG ⇒. §§ 105 ff. HGB cf. Überschrift Zweites Buch HGB. - KG. ⇒. §§ 161 ff. HGB. - AG. ⇒. § 3 AktG: „gilt als Handelsgesellschaft“. - GmbH ⇒. § 13 Abs. 3 GmbHG: „gilt als Handelsgesellschaft“. - KGaA ⇒. §§ 2
http://www.osz-lotis.de/fileadmin/user_upload/Arbeitsmaterialien/Merkblatt_Kauf...
Arten von Kaufleuten gemäß § 1 bis 6 HGB. I. Istkaufmann. § 1 HGB. - Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. - → nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter. Geschäftsbetrieb erforderlich. Tatbestandsmerkmale - Gewerbebegriff: - Sel
https://www.juracademy.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht/formkaufmann-hgb.html
Nach § 6 HGB gelten Gesellschaften als Handelsgewerbe ohne Rücksicht auf den Gegenstand ihres Unternehmens. Dabei setzen die Personenhandelsgesellschaften, die oHG und die KG, den Betrieb eines Handelsgewerbes voraus. Die oHG, die ein Handelsgewerbe betr
http://www.wipr-recht.de/%E2%80%9EFormkaufmann%E2%80%9C--%3E-%C2%A7-6-HGB_558
Schließen sich mehrere Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes zusammen, bilden sie eine Handelsgesellschaft. Für die Handelsgesellschaften gilt gemäß § 6 Abs. 1 HGB Kaufmannsrecht. Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG) unter
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/formkaufmann.html
Formkaufmann: Kaufmann kraft Rechtsform im Sinn des HGB, der diese Eigenschaft mit der Entstehung des Unternehmens erlangt, auch wenn kein Handelsgewerbe betrieben wird (vgl. § 6 II HGB). Zum Formkaufmann gehören: (1) Handelsgesellschaften mit eigener Re
https://jura-online.de/learn/kaufleute-1-6-hgb/1214/excursus
Jura online lernen auf Jura Online mit dem Exkurs zu 'Kaufleute, §§ 1-6 HGB' im Bereich 'Handelsrecht'
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48471.htm
(1) Die in betreff der Kaufleute gegebenen Vorschriften finden auch auf die Handelsgesellschaften Anwendung. (2) Die Rechte und Pflichten eines Vereins, dem das Gesetz ohne Rücksicht auf den Gegenstand des Unternehmens die Eigenschaft eines Kaufmanns.