(1) Das Haftungsbeschränkungsübereinkommen (§ 611 Absatz 1 Satz 1) ist auf folgende Ansprüche mit der Maßgabe anzuwenden, dass für sie unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, ein gesonderter Haftungshöchstbetrag gilt:
(2) Der Haftungshöchstbetrag nach Absatz 1 errechnet sich nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b des Haftungsbeschränkungsübereinkommens. Der Haftungshöchstbetrag gilt für die Gesamtheit der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche, die aus demselben Ereignis gegen Personen entstanden sind, die dem gleichen Personenkreis im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 Buchstabe a, b oder c des Haftungsbeschränkungsübereinkommens angehören. Er steht ausschließlich zur Befriedigung der in Absatz 1 bezeichneten Ansprüche zur Verfügung; Artikel 6 Absatz 2 und 3 des Haftungsbeschränkungsübereinkommens ist nicht anzuwenden.
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https://girinazw6.files.wordpress.com/2010/02/vp1.doc
Die Haftungsansprüche gegenüber dem Verfrachter erlöschen, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres gerichtlich geltend gemacht worden sind (§ 612 HGB). Die Haftung des Reeders ist im § 660 HGB geregelt mit einer Obergrenze von 666,67 SZR je Verpackungseinh
https://www.siemens.com/investor/pool/de/investor_relations/jahresabschluss_sie...
30.09.2013 - sind nach § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst und im .... ten des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) und des deut- ..... sowie aus nachverrechneten Umsatzerlösen aus einem Verstän- digungsverfahren bei Siemens
http://www.cksteuern.de/verjaehrungsfristen_hrecht.pdf
bzw. dem letzten ihm bekannt gewordenen legitimierten. Besitzer des Lagerscheins den. Verlust anzeigt, § 475 a S. 2. HGB. 9. Anspruch aus Seefrachtver- trägen und Konnossementen, §§. 556 ff. HGB. 612 I HGB 1 Jahr. Auslieferung der Güter oder. Zeitpunkt,
https://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-steuerr...
Als Faustregel kann hier jedoch Folgendes gelten: Als spezielleres Gesetz sind für den Unternehmer die HGB-Vorschriften zum Handelskauf heranzuziehen. Nur soweit der Kauf nicht dessen unternehmerische Tätigkeit betrifft, sind ggf. die Vorschriften der 61
https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
5 HGB macht einen Unternehmer nicht zum Kaufmann ohne. Gewerbebetrieb, aber § 6 HGB macht die juristischen Personen und manche Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit zum. Kaufmann ..... 347 HGB: Konkretisierung von § 276 Abs. 1. Satz 2 BGB. • § 354 HGB
https://www.sap.com/docs/download/investors/2014/sap-2014-hgb-abschluss.pdf
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen. (7). –271.775. –309.238. Sonstige betriebliche Aufwendungen. (8). –2.696.612. –2.197.429. Betriebsaufwand. –7.543.254. –6.792.423. Betriebsergebnis. 2.135.120. 2.51
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a49119.htm
(1) Das Haftungsbeschränkungsübereinkommen (§ 611 Absatz 1 Satz 1) ist auf folgende Ansprüche mit der Maßgabe anzuwenden, dass für sie unabhängig davon, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruhen, ein gesonderter.
http://bgb.kommentar.de/Buch-2/Abschnitt-8/Titel-8/Untertitel-1/Verguetung
Anwendbar ist § 612 BGB für alle Arten von Dienst- und Arbeitsverträgen einschließlich der Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB). Für Handelsvertreter und Ausbildungsverhältnisse gelten vorrangige Sonderregelungen in §§ 87, 87b HGB bzw. §§ 17 ff. BBiG. Über § 6
https://www.brennecke-partner.de/612-HGB_108544
612 HGB. (1) Ansprüche aus Frachtverträgen sowie aus Konnossementen, die den Vorschriften dieses Abschnitts unterliegen, verjähren in einem Jahr seit der Auslieferung der Güter (§ 611 Abs. 1 Satz 1) oder seit dem Zeitpunkt, zu dem sie hätten ausgeliefert
http://www.iww.de/kp/archiv/gebuehrenrecht-die-zur-offenlegung-nach-325-ff-hgb-...
Gebührenrecht. Die zur Offenlegung nach §§ 325 ff. HGB bestimmten Jahresabschlüsse richtig abrechnen ... Abzurechnen ist entweder nach § 612 BGBoder nach § 632 BGB, abhängig davon, ob die Hilfeleistung desBeraters als Dienstvertrag oder Werkvertrag zu qu
http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/svt/svt08/scheer/inhalt05.htm
Haag-Visby-Regeln: alle Ansprüche 1 Jahr, Art 3 VI HVR (Fristbeginn bei tatsächlicher oder planmäßiger Ablieferung) - Ausschlussfrist (Parteien können ihre Verlängerung vereinbaren). Deutsches Seefrachtrecht: alle Ansprüche 1 Jahr, § 612 I HGB - Verjähru