(1) Wird von einem in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluß auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen nach § 271 Abs. 1 beteiligt ist, ausgeübt (assoziiertes Unternehmen), so ist diese Beteiligung in der Konzernbilanz unter einem besonderen Posten mit entsprechender Bezeichnung auszuweisen. Ein maßgeblicher Einfluß wird vermutet, wenn ein Unternehmen bei einem anderen Unternehmen mindestens den fünften Teil der Stimmrechte der Gesellschafter innehat.
(2) Auf eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen brauchen Absatz 1 und § 312 nicht angewendet zu werden, wenn die Beteiligung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist.
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https://www.boeckler.de/pdf/mbf_konzernabschluss_gesamt.pdf
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B ist Kontoverwalterin (Depotbank), hat selbst aber keine Anlage vertrieben. 1. Kein stillschweigener Anlageberatungsvertrag mit B, da. X nicht für B handelte, als er falsche Auskünfte gab. 2. §§ 280 Abs. 1 Satz 1, 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 iVm. §. 12
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Kontokorrent. Kontokorrent liegt nach § 355 I HGB vor, wenn jemand mit einem. Kaufmann derart in ... Mit Kaufmann (oder §§ 407 III 2, 453 III 2, 467 III 2 HGB). Nichtkaufleute können sog. uneigentliches Kontokorrent nach. § 311 I BGB vereinbaren (mit §§
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(Grundstücke) und § 311b Abs. 3 BGB (Übertragung des gegenwärtigen Vermögens ... Kritik: § 28 HGB erfordert gerade keine Fortführung, zudem bedenkliche ... 2. Inhaberwechsel unter Lebenden. • Haftungskontinuität für die Altgläubiger,. § 25 Abs. 1 S. 1 HG
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(1) Wird von einem in den Konzernabschluß einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher Einfluß auf die Geschäfts- und Finanzpolitik eines nicht einbezogenen Unternehmens, an dem das Unternehmen nach § 271 Abs. 1 beteiligt ist,
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1 Überblick Rz. 1 Beteiligungen an assoziierten Unt sind im Konzernabschluss gesondert auszuweisen und nach der Equity-Methode zu bewerten. Während § 311 HGB den Begriff des assoziierten Unt definiert, ist die Anwendung der Equity-Methode in § 312 HGB ge
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311 Definition, Befreiung. Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Dr. Norbert Lüdenbach (Oktober 2010). § 311 Definition, Befreiung. I. Regelungsinhalt; II. Definition des assoziierten Unternehmens (Abs. 1). 1. Überblick; 2. Beteiligung; 3. Maßgeblicher Einflus
https://accounting.uni-hohenheim.de/organisation/publikation/311-hgb-definition...
311 HGB: Definition. Befreiung. Publikations-Art: Kommentar; Autoren: Hacker, Bernd / Holzmeier, Maximilian; Erscheinungsjahr: 2018; Veröffentlicht in: Bilanzrecht. Kommentar: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Prüfung, Offenlegung, Gesellschaftsrecht; Herausg