(1) Der Absender hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Frachtführer Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die verursacht werden durch
(2) Hat bei der Verursachung der Schäden oder Aufwendungen ein Verhalten des Frachtführers mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit dieses Verhalten zu den Schäden und Aufwendungen beigetragen hat.
(3) Ist der Absender ein Verbraucher, so hat er dem Frachtführer Schäden und Aufwendungen nach den Absätzen 1 und 2 nur zu ersetzen, soweit ihn ein Verschulden trifft.
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http://www.ra-felling.de/downloads/ladungssicherungsrecht.ppt
06.02.2006 - Achtung: Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders; Ausnahme: Absender ist Verbraucher (§ 414 Abs. 3 HGB), dann nur verschuldensabhängige Haftung. Rechtsanwalt Walter Felling, Höggenstr. 5a, 59494 Soest. Ladungssicherungsrecht §. § 411 H
http://www.bilanzrecht.uni-koeln.de/fileadmin/sites/gesellschaftsrecht-bilanzre...
Gem. § 414 BGB kann eine Schuld von einem Dritten durch Vertrag mit dem Gläubiger in der Weise übernommen werden, dass der Dritte an die Stelle des bisherigen ... b) Erwerb i.S.v. § 25 Abs. 1 S. 1 HGB ist jede Unternehmensübertragung und –überlassung (je
http://www.transportrecht.uni-mannheim.de/Veranstaltungen/Mannheimer%20Transpor...
21.06.2017 - 414 HGB (verschuldensunabhängig). • ungenügende Verpackung. • falsche/fehlende Angaben in Frachtbrief/anderen Transportdokumenten. • fehlender Hinweis auf Gefährlichkeit des Gutes. • unbeschränkte Haftung. • § 280 BGB (vertragliche Verschuld
http://www.schunck.de/Downloads/Fachinformation%20VH_2015_10_22.pdf
22.10.2015 - Nach § 414 HGB trifft den Absender eine verschuldensunabhängige und unbegrenzte Haftung gegenüber dem Frachtführer. Mit der Regelung in Ziff. 7.1.4 begrenzt der Auftraggeber, also der. Verlader, seine Absenderhaftung gegenüber dem Spediteur
http://www.springer.com/cda/content/document/cda_downloaddocument/TransportR_Ex...
Die Pflichten des Absenders umfassen auch die beförderungssichere. Stauung innerhalb des Lademittels. 4.1.5. Die Absenderhaftung. [S. 47] § 414 HGB, Absenderhaftung. § 414 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. Damit entfällt die limitierte. Absenderhaftung, d
https://www.august-barth.de/forms/unterrichtungspflichten.pdf
Nach § 451g HGB ist der Frachtführer verpflichtet, einen Vertragspartner, der Verbraucher i.S.d.. § 414 Abs. 1 HGB ist, über die Haftungsbestimmungen, die Möglichkeit einer weitergehenden. Haftungsvereinbarung, die Möglichkeit der Versicherung des Gutes
http://www.grimme-partner.com/wp-content/uploads/2018/01/TransportR_2017.pdf
08.02.2017 -5U 29/16. (rechtskräftig). (Vorinstanz: LG Saarbrücken, Urt. v. 10.05.2016 –. 17 O 4/13). 5 414 HGB. Einem Frachtführer, der Ansprüche nach 5 414 Abs. 1. HGB wegen der Beschädigung seines Lkw gegenüber dem Absender geltend macht, ist kein Mit
https://www.dvz.de/rubriken/management-recht/single-view/nachricht/absender-haf...
23.05.2013 - Paragraf 414 HGB. (nach der Reform des Seehandelsrechts mit Wirkung vom 25. April 2013). Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen. 1. Der Absender hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Frachtführer Schäden
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_414/
Verordnungsermächtigung · § 413 Begleitpapiere · § 414 Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen · § 415 Kündigung durch den Absender · § 416 Anspruch auf Teilbeförderung · § 417 Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung der L
http://www.beck-shop.de/staub-handelsgesetzbuch-hgb-band-8-343-372/productview....
Staub, Handelsgesetzbuch: HGB, Band 8: §§ 343-372, 2018, Buch, Kommentar, 978-3-89949-414-3, portofrei.
http://www.handelsgesetzbuch-hgb.com/hgb/414.html
23.06.2017 - 414 HGB Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen. (1) Der Absender hat, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Frachtführer Schäden und Aufwendungen zu ersetzen, die verursacht werden durch. 1. ungenügende Verpa
https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/414
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.