(1) Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen.
(2) Kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder
(3) Wurde vor der Kündigung bereits Gut verladen, so kann der Frachtführer auf Kosten des Absenders Maßnahmen entsprechend § 419 Abs. 3 Satz 2 bis 4 ergreifen oder vom Absender verlangen, daß dieser das Gut unverzüglich entlädt. Der Frachtführer braucht das Entladen des Gutes nur zu dulden, soweit dies ohne Nachteile für seinen Betrieb und ohne Schäden für die Absender oder Empfänger anderer Sendungen möglich ist. Beruht die Kündigung auf Gründen, die dem Risikobereich des Frachtführers zuzurechnen sind, so ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 der Frachtführer verpflichtet, das Gut, das bereits verladen wurde, unverzüglich auf eigene Kosten zu entladen.
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http://www.bilanzrecht.uni-koeln.de/fileadmin/sites/gesellschaftsrecht-bilanzre...
Anspruch über §§ 414, 415 BGB oder §§ 241, 311 BGB. 1. Schuldübernahme ... b) Erwerb i.S.v. § 25 Abs. 1 S. 1 HGB ist jede Unternehmensübertragung und –überlassung (jedes Einrücken in die Stellung des bisherigen Inhabers). ... Ein solcher fällt unproblema
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/407-619-Transportrecht-9783406610271...
Aufwendungen erspart oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.17 Wie im Falle des § 415. Abs. 2 S. 1 Nr. 1 muss auch im Falle des S. 2, 2. HS der Frachtführer die Tatsache, ob und in welchem Umfang er Fracht für die Beförderung einer Ersatzladung mit d
https://www.jura.uni-frankfurt.de/43029727/paper63.pdf
25.08.1998 - HGB entfallen. An dieser Stelle sollten wir uns jedoch auf die wesentlichen Änderungen der. Rechtslage konzentrieren und die damit verbundenen Rechtsfolgen. 1. Grundlagen der Reform ..... zen des § 415 noch Vorschriften eingefügt worden, die
http://www.alle-ziele-spedition.de/pdf/Frachtrecht%20HGB.pdf
Willenserklärungen in mündlicher oder schriftlicher Form zustande. Spätere Stornierungen können einen. Schadensersatzanspruch gem. HGB § 415 und ADSp §16.3 verursachen. Frachtbrief im Ladungs- und Teilladungsverkehr. Ein Frachtbrief ist nicht vorgeschrie
http://www.avmakler.de/pdf/formulare/AVM_Auszug_HGB.pdf
415 Kündigung durch den Absender. (1) Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen. (2) Kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder. 1. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter. Anrechnung
http://www.bvtev.de/recht.html?file=tl_files/BVT_Allgemein/Gesetze/Transportrec...
414 Verschuldensunabhängige Haftung des Absenders in besonderen Fällen. § 415 Kündigung durch den Absender. § 416 Anspruch auf Teilbeförderung. § 417 Rechte des Frachtführers bei Nichteinhaltung der Ladezeit. § 418 Nachträgliche Weisungen. § 419 Beförder
https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/handelsrecht/entschaedigungsanspruec...
13.12.2016 - Ein Frachtführer, der nach der Kündigung des Frachtvertrags durch den Absender zunächst den Anspruch auf die vereinbarte Fracht abzüglich seiner ersparten Aufwendungen gemäß § 415 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB geltend gemacht hat, kann nachfolgend
https://www.eurotransport.de/news/stornierter-auftrag-logistiker-haben-anspruch...
13.08.2015 - 415 HGB Satz 2 Nr. 2 spricht vom Risikobereich des Frachtführers. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Kündigung auf Mängel im Organisationsbereich des Frachtführers oder auf Störungsursachen beruht, die der Frachtführer besser als der Abs
http://zollrecht-frankfurt.de/tag/%C2%A7-415-hgb/
Anspruch auf Fautfracht bei Kündigung (BGH). BGH, Urteil vom 28. 7. 2016 – I ZR 252/15. Leitsätze 1. Die in § 415 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 HGB geregelten, wahlweise gegebenen Ansprüche stellen bloße Modifikationen des Entschädigungsanspruchs dar, der…
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_415/
415 Kündigung durch den Absender. (1) Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen. (2) 1Kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder. die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen unter Anrechnung de
https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/415
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.