§ 173 HGB
Paragraph 173 Handelsgesetzbuch

(1) Wer in eine bestehende Handelsgesellschaft als Kommanditist eintritt, haftet nach Maßgabe der §§ 171 und 172 für die vor seinem Eintritte begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft, ohne Unterschied, ob die Firma eine Änderung erleidet oder nicht.


(2) Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

Muster

https://www.examensvorbereitung.jura.uni-kiel.de/de/wuv-kurs/wuv-handelsrecht-f...
171 I, 172 I, IV 1, 173 I HGB. 1. Kaufvertrag zwischen X und C (+). 2. Verbindlichkeit der AB-OHG nach § 25 I 1 HGB. a) Übertragung des gesamten Handelsgeschäfts. Problem: sukzessive Unternehmensübernahme innerhalb von drei Monaten; Lösung nach Normzweck


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Lösung Fall 11 - eBugz

http://www.ebugz.de/stefan/forschung/schantz/L%C3%B6sung%20Fall%2014.doc
433 Abs. 2 BGB i.V.m. §(§) 173 (171, 172) HGB zustehen. Gesellschaftsverbindlichkeit der KG. Zwischen der „Weinhandel A KG“ und X wurde ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen (vgl. oben). 2. Inanspruchnahme des D. Fraglich ist, ob D für die Verbindlichkei


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Folie 18 - Leitsätze zur Kommanditistenhaftung

https://www.jura.uni-tuebingen.de/professoren_und_dozenten/reichold/lehre/ws_08...
Haftung des eintretenden Kommanditisten: Beim. Eintritt in bestehende KG gilt nach § 173 HGB die gleiche zeitlich unbeschränkte Haftung wie nach § 130 HGB für die pers. haftenden Gesellschafter der oHG, für den. Kommanditisten aber natürlich summenmäßig

Fall 3 - Uni Trier

https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/ZIV008/2013-GrUeb/Fall_7.pdf
Haftung des E nach § 171 HGB? • Der Tod des Kommanditisten C führt nicht dazu, dass die KG aufgelöst wird; E wird als Rechtsnachfolger des C automatisch Kommanditist, § 177 HGB. • Grundsätzlich haftet der eingetretene Kommanditist auch für Altschulden de

Fall 4: Der Schein trügt S 4 – GesR – L 4

http://www.jura.uni-augsburg.de/de/lehrende/professoren/wurmnest/lehre_studium/...
als Kommanditist im Handelsregister eingetragen und be- kanntgemacht wurde. Er könnte daher wie ein persönlich haftender Gesellschafter zu behandeln sein. Allerdings sol- len für den Eintritt eines Kommanditisten allein die Rege- lungen §§ 173, 176 HGB g

Ladenangestellte gem

https://www.wiwi.uni-siegen.de/rechtswissenschaften/krebs/dokumente/crash_kurs/...
54 III HGB, 173 BGB leicht fahrlässige Unkenntnis schadet bereits. II. Umfang der Vertretungsmacht. -. Verkäufe, einschließlich der Erfüllungsgeschäfte. -. Empfangnahme insbesondere von Zahlungen (Aus. erkennbares Bestehen einer gesonderten Kasse) gleich

Handelsrecht

https://www.rewi.europa-uni.de/de/lehrstuhl/br/handelsrecht/Lehre/Online_Skript...
HGB § 377. 5. 8.11. Vertretungsrecht: Prokura, Handlungs-, Ladenvollmacht. 13-15 HGB §§ 48-58. BGB §§ 164, 167 f., 173. 6. 15.11. Vertretungsrecht (Fortsetzung); Handelsregister. [7]. 17. HGB § 15. 7. 22.11. Handelsregister, Rechtsscheinsgrundsätze. [6].


Webseiten zum Paragraphen

HGB § 173 Haftung bei Eintritt in eine bestehende ... - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_173/
18.07.2017 - 173 Haftung bei Eintritt in eine bestehende Handelsgesellschaft. (1) Wer in eine bestehende Handelsgesellschaft als Kommanditist eintritt, haftet nach Maßgabe der §§ 171 und 172 für die vor seinem Eintritte begründeten Verbindlichkeiten der

Haftung des Kommanditisten - Jura online lernen - Juracademy

https://www.juracademy.de/handelsrecht-gesellschaftsrecht/haftung-kommanditiste...
Der Kommanditist haftet nach § 171 Abs. 1 Hs. 1 HGB grundsätzlich wie die Komplementäre (§§ 161 Abs. 2, 128 S. 1 HGB) persönlich und unmittelbar für die Gesellschaftsverbindlichkeiten, nach § 173 HGB auch für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindli

§ 173 (Haftung bei Eintritt in eine bestehende Gesellschaft) / ZWEITER ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... begründeten Verbindlichkeiten der Gesellschaft, ohne Unterschied, ob die Firma eine Änderung erleidet oder nicht. (2) Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Ge

VI Gesellschafterwechsel – Handelsrechtlicher Teil / 4.4.1.3 Haftung ...

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/vi-gesellschafterwec...
Er haftet für die Alt- und Neuverbindlichkeiten der Gesellschaft nach Maßgabe der §§ 171-173 HGB. Einlageleistungen des verstorbenen Kommanditisten wirken für ihn. Hatte also der verstorbene Kommanditist seine Einlage voll erbracht und damit jede weitere

Bertram/Brinkmann/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Komme ... / 4.4 ...

https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/bertrambrinkman...
Kontenbezeichnung, 31.12.2010, Latente Steuer, Ausschüttungssperre. Zeitwert des Planvermögens, der die Anschaffungskosten übersteigt, 173, -53, 120. Positiver Saldo latenter Steuern (nach Saldierung), 69.421, 69.421. Gesamtbetrag der ausschüttungsgesper


  • Verortung im HGB

    HGBZweites Buch: Handelsgesellschaften und stille Gesellschaft › Zweiter Abschnitt: Kommanditgesellschaft › § 173

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 173 HGB
    § 173 Abs. 1 HGB oder § 173 Abs. I HGB
    § 173 Abs. 2 HGB oder § 173 Abs. II HGB

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