(1) Ein Mutterunternehmen ist von der Pflicht, einen Konzernabschluß und einen Konzernlagebericht aufzustellen, befreit, wenn
(2) Auf die Ermittlung der Bilanzsumme ist § 267 Absatz 4a entsprechend anzuwenden.
(3) (weggefallen)
(4) Außer in den Fällen des Absatzes 1 ist ein Mutterunternehmen von der Pflicht zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts befreit, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 nur am Abschlußstichtag oder nur am vorhergehenden Abschlußstichtag erfüllt sind und das Mutterunternehmen am vorhergehenden Abschlußstichtag von der Pflicht zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts befreit war. § 267 Abs. 4 Satz 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
(5) Die Absätze 1 und 4 sind nicht anzuwenden, wenn das Mutterunternehmen oder ein in dessen Konzernabschluss einbezogenes Tochterunternehmen am Abschlussstichtag kapitalmarktorientiert im Sinn des § 264d ist oder es den Vorschriften des Ersten oder Zweiten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts unterworfen ist.
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https://www.boeckler.de/pdf/mbf_konzernabschluss_kapitel2.pdf
291, 292 HGB) genügen muss. Nach §11 Abs. 6 PublG gilt die Befreiung von der Aufstellungspflicht des § 291. HGB auch für Mutterunternehmen, die nach dem PublG aufstellungspflichtig sind. Werden bestimmte Größenmerkmale nicht erfüllt, muss auch kein Konze
https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/EHUG/Auszug_HGB.pdf?...
277 Absatz 1 oder § 293 in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes kein Ge- brauch gemacht, sind die in Satz 1 genannten Vorschriften erstmals auf Jahres- und Kon- zernabschlüsse, Lage- und Konzernlageberichte für das nach dem 31. Dezember 20
http://www.kpwt.de/de/img/content/ihk_bilanzbuchhalter___aktuelles_handelsrecht...
Schwellenwerte im Konzernabschluss, § 293 HGB: Bruttomethode. § 293 Abs. 1 Nr. 1 HGB bis 2013/gepl. ab 2014. Nettomethode. § 293 Abs. 1 Nr. 2 HGB bis 2013/gepl. ab 2014. Bilanzsumme. 23,1 Mio. EUR/24,0 Mio. EUR. 19,25 Mio. EUR/20,0 Mio. EUR. Umsatzerlöse
https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt-ausgabe-5-maerz...
11.03.2016 - Mutterunternehmen, es gibt nach § 293 Abs. 1 HGB keine größenabhängige. Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht, und über alle in den. Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen werden im. Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbei
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/02001-0550_ReadingSample.pdf
HGB, nach §§ 291, 292 HGB befreite MU oder nach § 293 HGB nicht konzern- rechnungslegungspflichtige Konzerne (§ 316 Rz 1). Diese ¾nderungen waren erstmals für die Gj anzuwenden, die nach dem 31.12.2007 beginnen (Art. 66. Abs. 1 EGHGB). Es gibt keine Über
http://www.welt-der-bwl.de/Gr%C3%B6%C3%9Fenabh%C3%A4ngige-Befreiungen
Größenabhängige Befreiungen Definition. Ein Mutterunternehmen, das nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB dazu verpflichtet wäre, einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen, muss dies nur tun, wenn am Abschlussstichtag (z.B. 31.12.2015) und am vorh
http://www.buzer.de/s1.htm?g=hgb+28.5.2009&a=293
29.05.2009 - Text § 293 HGB a.F. in der Fassung vom 29.05.2009 (geändert durch Artikel 1 G. v. 25.05.2009 BGBl. I S. 1102)
https://www.buzer.de/gesetz/3486/al48122-0.htm
23.07.2015 - Text § 293 HGB a.F. in der Fassung vom 23.07.2015 (geändert durch Artikel 1 G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1245)
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem BilRUG eine Anhebung der monetären Größenklassenkriterien in § 293 Abs. 1 HGB vorgenommen, die pflichtgemäß ab dem oder nach dem 1.1.2016 geltenden Gj anzuwenden sind (zur vorgezogenen Anwendung s. Rz 13). Er
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/konzernabschluss-nach-...
... Einbezugs in einen Konzernabschluss auf höherer Ebene (Vermeidung der Tannenbaumrechnungslegung) durch ein übergeordnetes Mutterunternehmen (§§ 291 und 292 HGB) und einer ersatzlosen Freistellung von der Konzernrechnungslegungspflicht durch Unterschr