(1) Ein Mutterunternehmen, das zugleich Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, braucht einen Konzernabschluß und einen Konzernlagebericht nicht aufzustellen, wenn ein den Anforderungen des Absatzes 2 entsprechender Konzernabschluß und Konzernlagebericht seines Mutterunternehmens einschließlich des Bestätigungsvermerks oder des Vermerks über dessen Versagung nach den für den entfallenden Konzernabschluß und Konzernlagebericht maßgeblichen Vorschriften in deutscher Sprache offengelegt wird. Ein befreiender Konzernabschluß und ein befreiender Konzernlagebericht können von jedem Unternehmen unabhängig von seiner Rechtsform und Größe aufgestellt werden, wenn das Unternehmen als Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zur Aufstellung eines Konzernabschlusses unter Einbeziehung des zu befreienden Mutterunternehmens und seiner Tochterunternehmen verpflichtet wäre.
(2) Der Konzernabschluß und Konzernlagebericht eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben befreiende Wirkung, wenn
(3) Die Befreiung nach Absatz 1 kann trotz Vorliegens der Voraussetzungen nach Absatz 2 von einem Mutterunternehmen nicht in Anspruch genommen werden, wenn
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http://www.prof-skopp.de/uploads/File/Konzern%203.ppt
tatsächliche Ausübung nicht erforderlich; Indirekte Rechte. 9. Befreiende Konzernabschlüsse. Tannenbaum - Prinzip. Da jede K - Mutter zum KA verpflichtet ==> Stufenabschlüsse / Teilkonzernabschlüsse; Entfällt durch befreienden Konzernabschluss der Konzer
http://home.htw-berlin.de/~kuehn/downloads/Konzernrechnungslegung.doc
Scherrer: Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS, 2. Aufl., München 2007. Schildbach: Der Konzernabschluss nach HGB, IAS und US-GAAP, 7. Aufl., München[u.a.], 2008 ..... 291 AktG abgeschlossen, so sind nachteilige Weisungen des herrschenden Unternehmen
http://www.schaffer-partner.de/wp-content/uploads/2015_09_01__MASO_BILRUG.pdf
Das BilRUG stellt die größte HGB-Reform nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ... Nach § 264 Abs. 1a HGB sind im Jahresabschluss die Firma, der Sitz, das Registergericht und die Nummer, ..... gen der Voraussetzungen des § 291 HGB werden Mut
https://www.boeckler.de/pdf/mbf_konzernabschluss_kapitel2.pdf
muss. Nach §11 Abs. 6 PublG gilt die Befreiung von der Aufstellungspflicht des § 291. HGB auch für Mutterunternehmen, die nach dem PublG aufstellungspflichtig sind. Werden bestimmte Größenmerkmale nicht erfüllt, muss auch kein Konzernab- schluss aufgeste
http://www.ey.com/Publication/vwLUAssets/EY-Mandantenbroschuere-BilRUG/$FILE/EY...
Mit § 291 HGB stellt das BilRUG klar, dass Mutterunternehmen mit Sitz in der EU bzw. im EWR auch einen Konzernabschluss nach den von der EU übernommenen (Endorsement) internatio- nalen Rechnungslegungsstandards (EU-IFRS) aufstellen können. Allerdings mus
https://www.idw.de/blob/42488/eac36b768640dfb0e18d2728ee8a0ab5/down-bilrug-data...
10.10.2014 - Gesetzesbegründung darauf hinzuweisen, dass ein Vermerk über die Versa- gung des Bestätigungsvermerks einer Erfüllung der Voraussetzungen nach. § 264 Abs. 3 HGB stets entgegensteht. Überdies sollte klargestellt werden, dass die Unterlagen –
http://www.muenchner-bilanzgespraeche.de/downloads/17_MBG_20141016/MBG_20141016...
16.10.2014 - Münchner Bilanzgespräche // Konzernrechnungslegung // RA Robert Hörtnagl / StB Dr. Julia Busch. 5. 1. Ziele und Systematisierung des Konzernrechts. ▫ Allgemeiner und besonderer Teil. 16.10.2014. §§ 15 – 22 AktG. • §§ 291 ff. AktG. • §§ 290 f
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick 1.1 Inhalt und Bedeutung Rz. 1 § 291 HGB regelt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht eines MU, gem. §§ 290, 293 HGB einen Konzernabschluss aufstellen zu müssen. Da nach § 290 Abs. 1 u. 2 HGB grds. jedes MU zur Konzernrechnung
http://www.daswirtschaftslexikon.com/d/befreiung_von_konzernabschlusserstellung...
291 und 292 HGB sehen deshalb unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Teilkonzernabschlusses vor. Darüber hinaus sind Konzerne, die bestimmte Größenmerkmale nicht überschreiten, gem. § 293 HGB von der P
https://accounting.uni-hohenheim.de/organisation/publikation/291-hgb-befreiende...
291 HGB: Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen. Publikations-Art: Kommentar; Autoren: Fiederling, Kerstin / Hachmeister, Dirk; Erscheinungsjahr: 2018; Veröffentlicht in: Bilanzrecht. Kommentar: Handelsbilanz, Steuerbilanz, Prüfung, Offenlegung
https://www.wiwi.uni-muenster.de/irw/forschung/publikationen/30877
291 HGB Befreiende Wirkung von EU/EWR-Konzernabschlüssen. Kirsch Hans-Jürgen, Berentzen Christoph. Publikationstyp. Buchbeitrag (Sammel-, Herausgeberband). Begutachtet. Nein. Publikationsstatus. Veröffentlicht. Jahr. 2008. Buchtitel. Bilanzrecht. Herausg
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/teilkonzernabschluss.html
Ein Mutterunternehmen, welches auch Tochterunternehmen eines Mutterunternehmens mit Sitz in der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, muss dagegen keinen Konzernabschluss aufstelle