(1) Der Gläubiger ist kraft des Zurückbehaltungsrechts befugt, sich aus dem zurückbehaltenen Gegenstande für seine Forderung zu befriedigen. Steht einem Dritten ein Recht an dem Gegenstande zu, gegen welches das Zurückbehaltungsrecht nach § 369 Abs. 2 geltend gemacht werden kann, so hat der Gläubiger in Ansehung der Befriedigung aus dem Gegenstande den Vorrang.
(2) Die Befriedigung erfolgt nach den für das Pfandrecht geltenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. An die Stelle der in § 1234 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmten Frist von einem Monate tritt eine solche von einer Woche.
(3) Sofern die Befriedigung nicht im Wege der Zwangsvollstreckung stattfindet, ist sie erst zulässig, nachdem der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel für sein Recht auf Befriedigung gegen den Eigentümer oder, wenn der Gegenstand ihm selbst gehört, gegen den Schuldner erlangt hat; in dem letzteren Falle finden die den Eigentümer betreffenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Befriedigung auf den Schuldner entsprechende Anwendung. In Ermangelung des vollstreckbaren Titels ist der Verkauf des Gegenstandes nicht rechtmäßig.
(4) Die Klage auf Gestattung der Befriedigung kann bei dem Gericht, in dessen Bezirke der Gläubiger seinen allgemeinen Gerichtsstand oder den Gerichtsstand der Niederlassung hat, erhoben werden.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Kaufmaennische...
Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach §§ 369-372 HGB ist. Sicherungsmittel und pfandartiges Befriedigungsrecht (vgl. § 371 HGB). I. Voraussetzungen. 1. Kaufleute. 2. Fällige Geldforderung. 3. Aus beiderseitige
https://www.soldan.de/media/pdf/19/6b/1a/9783406695124_LP.pdf
in den Besitz des Gläubigers gelangt sein. 29. (3) Das handelsrechtliche Zurückbehaltungsrecht ist in den Rechtswirkungen weiter: Es verschafft dem Gläubiger nicht nur eine Einrede (wie §273 BGB), sondern auch ein Be- friedigungsrecht (§371 HGB) und ein
https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
Gewerbebetrieb, aber § 6 HGB macht die juristischen Personen und manche ... Gewerbebetrieb erfordert keinen in kaufmän- nischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. • konkretisiert (für – zentrale – Teilbereiche) durch § 241a HGB: ...... Gegenstand nur
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343 HGB sind nur die Geschäfte „eines Kaufmanns“ Handelsgeschäfte. ... S. des § 91 HGB,. – nichtkaufmännische Gewerbetreibende nach Maßgabe der §§ 383 II, 407 III. Nr. 2, 453 III, 467 III HGB. Dem Handelsrecht unterfällt ferner, wer ..... dern auch ein B
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Leistungsfristen. Verzug. Verzugszins. Inhaltskontrolle. Fälligkeitszinsen. Verbraucher K (§ 13 BGB) kauft bei der V-GmbH ein neues Auto. (1) Liegt ein Handelsgeschäft vor? (2) Findet § 360 HGB Anwendung? (3) Findet § 371 HGB Anwendung? Kontrollfrage. Wa
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b) Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gibt ein pfandartiges Befriedigungsrecht durch Verkauf aufgrund eines vollstreckbaren Titels im Wege der Zwangsvollstreckung oder des Pfandverkaufs (§ 371 HGB). c) Bei Insolvenz des Schuldners gewährt das kaufmä
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03.08.2011 - Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht ist einem Pfandrecht angenähert, weil der Gläubiger über die Zurückbehaltung hinaus befugt ist, sich aus den betroffenen Gegenständen für seine Forderung zu befriedigen (§ 371 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der G
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Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen In dieser Liste erscheinen alle Hochschullehrer. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden nur aufgeführt, soweit diese der Veröffentlichung Ihrer Daten zugestimmt haben. Nach Nachname: A B D E F G H J K L M N O P R S T V W
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Gemäß § 371 HGB hat der Kaufmann ein Befriedigungsrecht.