(1) In Ansehung der Befriedigung aus dem zurückbehaltenen Gegenstande gilt zugunsten des Gläubigers der Schuldner, sofern er bei dem Besitzerwerbe des Gläubigers der Eigentümer des Gegenstands war, auch weiter als Eigentümer, sofern nicht der Gläubiger weiß, daß der Schuldner nicht mehr Eigentümer ist.
(2) Erwirbt ein Dritter nach dem Besitzerwerbe des Gläubigers von dem Schuldner das Eigentum, so muß er ein rechtskräftiges Urteil, das in einem zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner wegen Gestattung der Befriedigung geführten Rechtsstreit ergangen ist, gegen sich gelten lassen, sofern nicht der Gläubiger bei dem Eintritte der Rechtshängigkeit gewußt hat, daß der Schuldner nicht mehr Eigentümer war.
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Prof. Dr. Olaf Sosnitza. Vorlesung Handelsrecht. Annahmeverzug des Käufers. Bei Annahmeverzug des Käufers hat der Verkäufer ein erleichtertes Recht zur Hinterlegung und zum Selbsthilfeverkauf (Ratio: Lagerräumung!) I. Hinterlegung, 373 I HGB. 1. Jede War
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Dr. Florian Jacoby. Folie 46. I. Begriff der Handelsgeschäfte. • Allgemeine Vorschriften, §§ 343 – 372 HGB. • Handelskauf, §§ 373 – 382 HGB. • Weitere Handelsgeschäftstypen, §§ 383 – 475h HGB. - Kommission. - Transportrecht. • Legaldefinition in § 343 HG
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Handelsrecht. Ist der Geschäftsführer einer GmbH Kauf- mann i.S.d. HGB? Nein, der Geschäftsführer einer GmbH ist kein Kaufmann i.S.d. HGB, da nicht er, sondern nur die GmbH das Handels- gewerbe betreibt. ...... Abschnitt: Die allgemeinen Regeln für Hande
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15.02.2018 - I. Allgemeine Vorschriften §§ 343 bis 372 HGB. 1. Definition des Handelsgeschäfts § 343 Abs. 1 HGB. 2. Besonderheiten bei Handelsgeschäften a) Keine Herabsetzung einer Vertragsstrafe § 348 HGB b) Besonderheiten bei Bürgschaft und Schuldversp
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Staub, Handelsgesetzbuch: HGB, Band 8: §§ 343-372, 2018, Buch, Kommentar, 978-3-89949-414-3, portofrei.
http://www.gesetze.berlin.de/purl/gesetze/HGB_!_372
Fassungen, Zitierungen und Änderungen. Abkürzung Fundstelle. § 372 HGB wird von einer Vorschrift des Bundes zitiert. § 372 HGB wird von zwei Zeitschriftenbeiträgen und Literaturnachweisen zitiert. § 372 HGB wird von zwei Kommentaren und Handbüchern zitie
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372 HGB. (1) In Ansehung der Befriedigung aus dem zurückbehaltenen Gegenstand gilt zugunsten des Gläubigers der Schuldner, sofern er bei dem Besitzerwerb des Gläubigers der Eigentümer des Gegenstands war, auch weiter als Eigentümer, sofern nicht der Gläu
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Die §§ 372 bis 380, 382, 383 und 385 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind entsprechend anzuwenden. Eine Androhung der Versteigerung findet nicht statt. Nach § 372 HGB 1) In Ansehung der Befriedigung aus dem zurückbehaltenen Gegenstande gilt zugunsten des Gl
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27.06.2015 - Zu beachten ist allerdings die Sonderbestimmung des § 373 Abs. 1 HGB für Handelskäufe. [Medicus/Lorenz, § 25 R. 293]. Für eine wirksame Hinterlegung bedarf es einer hinterlegungsfähigen Sache und eines Hinterlegungsgrundes. Welche Sachen hin