(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
(4) Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(5) Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen.
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http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Untersuchungs-...
I. Voraussetzungen. 1. Beiderseitiger Handelskauf. Scheinkaufmann nur als Käufer. 2. Ablieferung. = wenn Ware so in den Machtbereich des Käufers gelangt ist, dass dieser tatsächliche Möglichkeit zur Untersuchung hat. (╪ Übergabe oder Gefahrübergang). 3.
http://www.ra-helmig.de/fileadmin/docs/publikationen/2014-06-11_Wareineingangsp...
tungsrisiken für Käufer und Verkäufer. 1 Die handelsrechtliche. Wareneingangsprüfung. Handelsrechtlich ist die Wareneingangs- prüfung nach § 377 HGB als eine. Obliegenheit des Käufers dispositiv. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783631608111_Excerpt_004.pdf
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5040. Der Ausschluss von Käuferrechten gemäß § 377 HGB. Bearbeitet von. Arnold Oskar Mock. 1. Auflage 2010. Taschenbuch. 138 S. Paperback. ISBN 978 3 631 60811 1. Format (B x L): 14,8 x 21 cm. G
http://www.dmw-assekuranz.de/images/pdf/dmw_kommentar_ruegepflicht.pdf
Kommentar Rügepflicht § 377 HGB.docx. 06.07.2012. Seite 1 / 2. Wareneingangskontrolle. Die Abgrenzung der kaufmännischen Prüf- und Rügepflicht nach § 377 HGB von der. Wareneingangskontrolle. Standard in Lieferverträgen ist inzwischen, dass der Abnehmer e
http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2012-0167-R%C3%BCge.pdf
15.09.2013 - Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Käufer die Ware nach § 377 Abs. 1 HGB grundsätzlich unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs.1 BGB) zu untersuchen und. Mängel, die sich dabei zeigen, unverzüglich gegenüber dem. Verk
http://www.slb-law.de/de/aktuelles/handelsrecht-vertriebsrecht/%C2%A7377hgb-unt...
11.04.2016 - Überblick: Rechtsanwalt zum Thema Voraussetzungen der Rügepflicht nach § 377 HGB bei Mängeln unter Berücksichtigung der Rechtsprechung.
https://www.lecturio.de/magazin/gewaehrleistungrechte-bei-mangelhaftigkeit-der-...
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https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-377-hgb-maengel/
11.09.2015 - Ob § 377 HGB auch Rechtsmängel umfasst, ist umstritten. Eine einschränkende Auslegung führt zur Verneinung der Frage, ob auch Rechtsmängel von § 377 HGB umfasst sind. Für eine solche Auslegung spricht, dass ein Rechtsmangel nicht ohne weiter
https://kanzlei-nickert.de/blogs/tax-law-blog/recht/item/1149-die-untersuchungs...
21.08.2012 - Die Untersuchungs- und Rügepflicht ist in § 377 HGB geregelt. Hierbei ist das Folgende zu beachten: 1. Die Frist für eine unverzügliche Untersuchung und Rüge beginnt mit der Ablieferung der Ware. Abgeliefert ist eine Ware dann, wenn der Kauf
https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschafts...
26.07.2012 - Käufer sollten Mängel an einer gekauften Ware möglichst schnell gegenüber dem Verkäufer beanstanden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr besteht sonst nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) die Gefahr, dass der Käufer seine Rechte verliert. Je me