§ 377 HGB
Paragraph 377 Handelsgesetzbuch

(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgange tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.


(2) Unterläßt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, daß es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.


(3) Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.


(4) Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.


(5) Hat der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen, so kann er sich auf diese Vorschriften nicht berufen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Untersuchungs- und Rügepflicht, § 377 HGB

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Untersuchungs-...
I. Voraussetzungen. 1. Beiderseitiger Handelskauf. Scheinkaufmann nur als Käufer. 2. Ablieferung. = wenn Ware so in den Machtbereich des Käufers gelangt ist, dass dieser tatsächliche Möglichkeit zur Untersuchung hat. (╪ Übergabe oder Gefahrübergang). 3.

Wareneingangsprüfung nach § 377 HGB und nach ISO/TS 16949

http://www.ra-helmig.de/fileadmin/docs/publikationen/2014-06-11_Wareineingangsp...
tungsrisiken für Käufer und Verkäufer. 1 Die handelsrechtliche. Wareneingangsprüfung. Handelsrechtlich ist die Wareneingangs- prüfung nach § 377 HGB als eine. Obliegenheit des Käufers dispositiv. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (

Der Ausschluss von Käuferrechten gemäß § 377 HGB - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/9783631608111_Excerpt_004.pdf
Europäische Hochschulschriften. Reihe 2: Rechtswissenschaft 5040. Der Ausschluss von Käuferrechten gemäß § 377 HGB. Bearbeitet von. Arnold Oskar Mock. 1. Auflage 2010. Taschenbuch. 138 S. Paperback. ISBN 978 3 631 60811 1. Format (B x L): 14,8 x 21 cm. G

S:\Versicherungsmanagement\DMW\Kommentar Rügepflicht § 377 HGB

http://www.dmw-assekuranz.de/images/pdf/dmw_kommentar_ruegepflicht.pdf
Kommentar Rügepflicht § 377 HGB.docx. 06.07.2012. Seite 1 / 2. Wareneingangskontrolle. Die Abgrenzung der kaufmännischen Prüf- und Rügepflicht nach § 377 HGB von der. Wareneingangskontrolle. Standard in Lieferverträgen ist inzwischen, dass der Abnehmer e

Die kaufmännische Rügeobliegenheit - Juraexamen.info

http://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/jura-2012-0167-R%C3%BCge.pdf
15.09.2013 - Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Käufer die Ware nach § 377 Abs. 1 HGB grundsätzlich unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern (§121 Abs.1 BGB) zu untersuchen und. Mängel, die sich dabei zeigen, unverzüglich gegenüber dem. Verk


Webseiten zum Paragraphen

Untersuchungspflicht und Rügepflicht des Kaufmanns nach § 377 HGB

http://www.slb-law.de/de/aktuelles/handelsrecht-vertriebsrecht/%C2%A7377hgb-unt...
11.04.2016 - Überblick: Rechtsanwalt zum Thema Voraussetzungen der Rügepflicht nach § 377 HGB bei Mängeln unter Berücksichtigung der Rechtsprechung.

§ 377 HGB: Gewährleistung bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache

https://www.lecturio.de/magazin/gewaehrleistungrechte-bei-mangelhaftigkeit-der-...
Hie erfahren Sie alles zur Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache. Jetzt informieren!

§ 377 HGB: Die Erkennbarkeit des Mangels - Lecturio

https://www.lecturio.de/magazin/%C2%A7-377-hgb-maengel/
11.09.2015 - Ob § 377 HGB auch Rechtsmängel umfasst, ist umstritten. Eine einschränkende Auslegung führt zur Verneinung der Frage, ob auch Rechtsmängel von § 377 HGB umfasst sind. Für eine solche Auslegung spricht, dass ein Rechtsmangel nicht ohne weiter

Die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB - KANZLEI ...

https://kanzlei-nickert.de/blogs/tax-law-blog/recht/item/1149-die-untersuchungs...
21.08.2012 - Die Untersuchungs- und Rügepflicht ist in § 377 HGB geregelt. Hierbei ist das Folgende zu beachten: 1. Die Frist für eine unverzügliche Untersuchung und Rüge beginnt mit der Ablieferung der Ware. Abgeliefert ist eine Ware dann, wenn der Kauf

Risiko Mängelrüge – Die Rechtslage im Überblick - IHK Hannover

https://www.hannover.ihk.de/rechtsteuern/recht8/themengebiete-recht/wirtschafts...
26.07.2012 - Käufer sollten Mängel an einer gekauften Ware möglichst schnell gegenüber dem Verkäufer beanstanden. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr besteht sonst nach § 377 Handelsgesetzbuch (HGB) die Gefahr, dass der Käufer seine Rechte verliert. Je me


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Zweiter Abschnitt: Handelskauf › § 377

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 377 HGB
    § 377 Abs. 1 HGB oder § 377 Abs. I HGB
    § 377 Abs. 2 HGB oder § 377 Abs. II HGB
    § 377 Abs. 3 HGB oder § 377 Abs. III HGB
    § 377 Abs. 4 HGB oder § 377 Abs. IV HGB
    § 377 Abs. 5 HGB oder § 377 Abs. V HGB

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