§ 399 HGB
Paragraph 399 Handelsgesetzbuch

Aus den Forderungen, welche durch das für Rechnung des Kommittenten geschlossene Geschäft begründet sind, kann sich der Kommissionär für die in § 397 bezeichneten Ansprüche vor dem Kommittenten und dessen Gläubigern befriedigen.


Benachbarte Paragraphen


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PDF Dokumente zum Paragraphen

Rechtsstellung des Kommissionärs

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Rechtsstellung...
Aufwendungsersatzanspruch, §§ 675, 670 BGB, § 396 II HGB. 3. Sicherungsrechte. - Gesetzliches Besitzpfandrecht am Kommissionsgut, § 397 HGB. - Pfandähnliches Befriedigungsrecht bei Einkaufskommission,. § 398 HGB. - Bevorzugtes Befriedigungsrecht an Forde

Handelsrecht - Uni Hamburg Jura

https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
350 HGB: keine Anwendung der Formvorschriften für. Bürgschaft oder abstraktes Schuldversprechen nach §§ 766, 780,. 781 BGB. • § 352 HGB: höherer gesetzlicher Zinssatz bei beiderseitigen. Handelsgeschäften. • § 353 Satz 1, § 354 Abs. 2 HGB: Zinsen ab Fäll

Handelsrecht - Uni Hamburg Jura

https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
350 HGB: keine Anwendung der Formvorschriften für Bürgschaft oder abstraktes Schuldversprechen nach §§ 766, 780, 781 BGB. -. § 352 HGB: höherer gesetzlicher Zinssatz bei beiderseitgen Handelsgeschäften. -. § 353 Satz 1, 354 Abs. 2 HGB: Zinsen ab Fälligke

Kaufleute und Sachenrecht - jura | Uni Bonn

https://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/Fachbereich_Rechtswissenschaft/Einrichtu...
Thema 8: Kaufleute und Sachenrecht – insbesondere gutgläubiger Erwerb gesetzli- cher Pfandrechte und § 366 HGB. Grundzüge des Handelsrechts. Prof. Dr. Michael Beurskens ...

HGB Crashkurs - Leseprobe - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/Timme-HGB-Crashkurs-9783406680168_10...
Beispiel. Bei einem Handelsmakler ist davon auszugehen, dass er ein. Entgelt verlangt, wenn der andere willentlich seine Dienste in Anspruch nimmt. Sonderregelung § 354a HGB. § 354a HGB erlaubt die Abtretung von Forderungen auch dann, wenn sie gemäß § 39


Webseiten zum Paragraphen

399 BGB, § 354a HGB - Haufe

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/rechtliche-grundlagen-...
Hat der Unternehmer mit seinen Kunden die Nichtabtretbarkeit gem. § 399 BGB vereinbart, ist er nicht zur Übertragung dieser Forderung an den Factor berechtigt. Die Forderung geht nicht auf den Factor über. Dies gilt uneingeschränkt, wenn ein Abtretungsve

Abtretungsverbot - Rechtslexikon

http://www.rechtslexikon.net/d/abtretungsverbot/abtretungsverbot.htm
Abtretungsverbot. (§ 399 2.Alt. BGB) ist der Ausschluß der Abtretbarkeit einer Forderung durch Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. Es handelt sich dabei um eine Durchbrechung der allgemeinen Regel des § 137 BGB. Besonderheiten gelten gemäß § 3

§ 399 (Befriedigung aus Forderungen) / DRITTER ABSCHNITT ...

https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... Kommittenten geschlossene Geschäft begründet sind, kann sich der Kommissionär für die in § 397 bezeichneten Ansprüche vor dem Kommittenten und dessen Gläubigern befriedigen. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetzestitel

Definition » Kommissionär « | Gabler Wirtschaftslexikon

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kommissionaer.html
Kommissionär darf sich wegen dieser Ansprüche bevorzugt aus den Forderungen gegen Dritte aus dem Ausführungsgeschäft befriedigen (§ 399 HGB). b) Kaufmännisches Zurückbehaltungsrecht, wenn der Kommittent Kaufmann ist (§ 369 HGB). 3. Bei einer Einkaufskomm

Regelnormen im BGB und entsprechende Sondernormen im HGB ...

https://juraeinmaleins.de/regelnormen-im-bgb-und-entsprechende-sondernormen-im-...
28.08.2017 - Dieser Beitrag soll dir als tabellarischer Überblick über die Grundnormen des BGB und der entsprechenden Sondernormen im HGB dienen. Das Verhältnis ist ähnlich zu Regel-Ausnahmefällen, jedoch nicht bei allen so (z.B. beim Zurückbehaltungsrec


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Dritter Abschnitt: Kommissionsgeschäft › § 399

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 399 HGB
    § 399 Abs. 1 HGB oder § 399 Abs. I HGB

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