§ 397 HGB, Pfandrecht des Kommissionärs
Paragraph 397 Handelsgesetzbuch

Der Kommissionär hat wegen der auf das Gut verwendeten Kosten, der Provision, der auf das Gut gegebenen Vorschüsse und Darlehen sowie der mit Rücksicht auf das Gut gezeichneten Wechsel oder in anderer Weise eingegangenen Verbindlichkeiten ein Pfandrecht an dem Kommissionsgut des Kommittenten oder eines Dritten, der dem Kauf oder Verkauf des Gutes zugestimmt hat. An dem Gut des Kommittenten hat der Kommissionär auch ein Pfandrecht wegen aller Forderungen aus laufender Rechnung in Kommissionsgeschäften. Das Pfandrecht nach den Sätzen 1 und 2 besteht jedoch nur an Kommissionsgut, das der Kommissionär im Besitz hat oder über das er mittels Konnossements, Ladescheins oder Lagerscheins verfügen kann.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Handelsrecht - Uni Hamburg Jura

https://www.jura.uni-hamburg.de/media/ueber-die-fakultaet/personen/hirte-heribe...
Heribert Hirte. Unternehmen und. Unternehmensträger natürliche Person. Handelsgesellschaft juristische Person. Unternehmensträger. Unternehmen gewerbliche land-/forstwirtschaftliche freiberufliche. (§§ 1, 2 HGB) Gewerbeeigenschaft str. kein Handelsrecht.

Rechtsstellung des Kommissionärs

http://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/02120100/Handelsrecht/Rechtsstellung...
2. Abwicklungspflichten, § 384 II HGB. - Benachrichtigung. - Herausgabe, §§ 675, 667 BGB, § 387 HGB. II. Rechte des Kommissionärs. 1. Provisionsanspruch, § 354 I HGB. 2. Aufwendungsersatzanspruch, §§ 675, 670 BGB, § 396 II HGB. 3. Sicherungsrechte. - Ges

2 Handelsrecht als Sonderprivatrecht

http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR201-...
366 Abs. 3 HGB. • Nach dem BGB können die gesetzlichen Pfandrechte, §§ 562,. 647, 704 BGB nicht gutgläubig erworben werden (str.) • Die gesetzlichen Pfandrechte des HGB (Kommissionär, § 397. HGB; Frachtführer, § 441 HGB; Spediteur, § 464 HGB;. Lagerhalte

(Microsoft PowerPoint - Handelsrecht 10.12.2015 [Schreibgeschützt])

https://www.jura.uni-augsburg.de/lehrende/professoren/benecke/Lehre_und_Studium...
10.12.2015 - nach HGB § 397 (Kommissionär); § 475 b (Lagerhalter), § 441. (Frachtführer). • Frist zum Pfandverkauf ist kürzer, vgl. § 1234 II BGB, § 368 HGB. • Gutgläubiger Erwerb nach § 366 I, III HGB: wie bei rechtsgeschäftlicher Verpfändung ist auch h

Bankbilanzierung nach HGB und IFRS - Sachverzeichnis - Beck Shop

http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Bieg-Bankbilanzierung-HGB-IFRS...
Stichwortverzeichnis. Stichw. Stichw. 12-month expected credit loss 685. Abrufrisiko 894. Abschlussprüfer 987. – Anzeigepflichten des ~s 1003. – Bestellung des ~s 990. Abschlussstichtag. – Festlegung des ~s 1091. Abschreibung 392. – außerplanmäßige ~ 397


Webseiten zum Paragraphen

Fassung § 397 HGB a.F. bis 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v ...

https://www.buzer.de/gesetz/3486/al37876-0.htm
25.04.2013 - Text § 397 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)

HGB § 397 Pfandrecht des Kommissionärs - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_397/
397 Pfandrecht des Kommissionärs [2]. 1Der Kommissionär hat wegen der auf das Gut verwendeten Kosten, der Provision, der auf das Gut gegebenen Vorschüsse und Darlehen sowie der mit Rücksicht auf das Gut gezeichneten Wechsel oder in anderer Weise eingegan

HGB § 397 Pfandrecht des Kommissionärs | W.A.F. - betriebsrat.com

https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/397
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.

Definition » Kommissionär « | Gabler Wirtschaftslexikon

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/kommissionaer.html
Befriedigungsrecht am Kommissionsgut, soweit es in seinem Besitz ist, wegen aller Forderungen aus laufender Rechnung in Kommissionsgeschäften (§§ 397 f. HGB). Gutgläubiger Erwerb des Pfandrechts ist möglich (§ 366 II HGB). Kommissionär darf sich wegen di

.§ 397 HGB - Brennecke & Partner

https://www.brennecke-partner.de/397-HGB_108299
397 HGB. Der Kommissionär hat an dem Kommissionsgut, sofern er es im Besitz hat, insbesondere mittels Konnossements, Ladescheins oder Lagerscheins darüber verfügen kann, ein Pfandrecht wegen der auf das Gut verwendeten Kosten, der Provision, der auf das


  • Verortung im HGB

    HGBViertes Buch: Handelsgeschäfte › Dritter Abschnitt: Kommissionsgeschäft › § 397

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 397 HGB
    § 397 Abs. 1 HGB oder § 397 Abs. I HGB

  • Werbung

© 2015 - 2024: Handelsgesetzbuch.net