(1) Der Kommissionär hat für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten, mit dem er das Geschäft für Rechnung des Kommittenten abschließt, einzustehen, wenn dies von ihm übernommen oder am Orte seiner Niederlassung Handelsgebrauch ist.
(2) Der Kommissionär, der für den Dritten einzustehen hat, ist dem Kommittenten für die Erfüllung im Zeitpunkte des Verfalls unmittelbar insoweit verhaftet, als die Erfüllung aus dem Vertragsverhältnisse gefordert werden kann. Er kann eine besondere Vergütung (Delkredereprovision) beanspruchen.
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http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Bieg-Bankbilanzierung-HGB-IFRS...
lineare ~ 394. – planmäßige ~ 392. – progressive ~ 395. – Zeit~ 394. Abschreibungsspiegel 806. Absetzung für Abnutzung 395. Absicherungsgeschäfte. – Angaben zu ~n 893. Absicherungszusammenhang 521. Abzugsrisiko 894 accounting mismatch 667. AC-Geschäftsmo
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5 HGB macht einen Unternehmer nicht zum Kaufmann ohne. Gewerbebetrieb, aber § 6 HGB macht die juristischen Personen und manche Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit zum. Kaufmann (auch) ohne ...... Abs. 2 HGB). • Erfüllungshaftung, wenn gegen besonder
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Fachanwalt für Erbrecht. Fachanwalt für. Steuerrecht. VORLESUNG WIRTSCHAFTSRECHT. UNTERRICHTSBEGLEITENDES. SKRIPTUM – TEIL 2. HGB ... (z.B. weitergehender Gutglaubensschutz, § 366 HGB, die Regeln über den Scheinkaufmann, ...... im Falle einer so genannte
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Bei Vereinbarung: Delkrederehaftung, § 394 HGB. • Sorgfaltspflichten, §§ 388, 390 HGB. ○ Rechte des Kommissionärs: • Provisionszahlung, § 396 I HGB. • Erstattung von Aufwendungsersatz, § 396 II HGB. • Gesetzliches Pfandrecht am Kommissionsgut, §§ 397 – 3
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zugleich eine angemessene Widerspruchsfrist einzuräumen (§ 394 Abs. 2 S. 1. FamFG). Hat die Gesellschaft versäumt, die Änderung der Geschäftsanschrift zum Handelsregister anzumelden (§ 31 Abs. 1 HGB), ist das Registergericht nicht verpflichtet, weitere E
https://rdb.manz.at/document/1128_hgb_p394
Typ, Kommentar. Werk, Straube, HGB3. Datum/Gültigkeitszeitraum, Stand 01.01.2003 bis ... Publiziert von, Manz. Autor, Griss. Zitiervorschlag, Griss in Straube, HGB3 § 394 HGB (Stand 1.1.2003, rdb.at) ...
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In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
http://www.rechtslexikon.net/d/delkredereprovision/delkredereprovision.htm
Delkredereprovision. ist im Handelsrecht die Provision, die Handelsvertreter (§ 86b HGB) und Kommissionär (§ 394 HGB) dann erhalten, wenn sie sich verpflichten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten gegenüber dem Unternehmer bzw. Kommission
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... Verfalls unmittelbar insoweit verhaftet, als die Erfüllung aus dem Vertragsverhältnisse gefordert werden kann. 2Er kann eine besondere Vergütung (Delkredereprovision) beanspruchen. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köln. Gesetze
https://lxgesetze.de/gesetze/hgb/394
394 HGB: Der Kommissionär hat für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten, mit dem er das Geschäft für Rechnung des Kommittenten abschließt, einzustehen, wenn dies von ihm übernommen oder am Orte seiner Niederlassung Handelsgebrauch ist.