(1) Die nach den §§ 502 und 503 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 666,67 Rechnungseinheiten für das Stück oder die Einheit oder einen Betrag von 2 Rechnungseinheiten für das Kilogramm des Rohgewichts des Gutes begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Wird ein Container, eine Palette oder ein sonstiges Lademittel verwendet, das zur Zusammenfassung von Frachtstücken verwendet wird, so gilt jedes Stück und jede Einheit, welche in einem Beförderungsdokument als in einem solchen Lademittel enthalten angegeben sind, als Stück oder Einheit im Sinne des Satzes 1. Soweit das Beförderungsdokument solche Angaben nicht enthält, gilt das Lademittel als Stück oder Einheit.
(2) Besteht das Gut aus mehreren Frachtstücken (Ladung) und sind nur einzelne Frachtstücke verloren oder beschädigt worden, so ist der Berechnung der Begrenzung nach Absatz 1
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-504-45514-9_L.pdf
HGB. Kommentar zu Handelsstand, Handelsgesellschaften, Handelsgeschäften und besonderen. Handelsverträgen (ohne Bilanz-, Transport- und Seerecht). 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage, 2014, 2672 Seiten, gebunden Leinen, Kommentar, 16 x. 24cm. ISBN
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR470-...
15 HGB a) Überblick. • Absätze strikt zu trennen: - Abs. 2: Normalfall der richtigen Eintragung und. Bekanntmachung, daher keine Rechtsscheinshaftung, ..... Folie 504. Beispiel 93 - Abwandlung. Ändert sich etwas, wenn L von Anfang an eine nur kleine Bout
https://www.vollers.com/wp-content/uploads/ADSP2017_Endfassung20161017.pdf
17.10.2016 - ... die der Spediteur als Ganzes zu behandeln hat. (Frachtstücke im Sinne von §§ 409, 431, 504 HGB). 1.11 Schadenfall / Schadenereignis. Ein Schadenfall liegt vor, wenn ein Geschädigter aufgrund eines äußeren Vorgangs einen Anspruch aus eine
https://www.hs-ludwigsburg.de/webyep-system/programm/download.php?FILENAME=17-5...
25.06.2015 - Modul Umwandlungsrecht. Modul Wirtschaftsrecht s. Untermodule. Basismodul. Gesellschaftsrecht. Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR). ISSN 0340-1812. Zeitschrift. Erman, BGB. ISBN 978-3-504-47102-6. Kommentar. Röhricht/Graf von Westphalen/
http://www.grimme-partner.com/wp-content/uploads/newsletter/Newsletter03-2013.p...
HR/HVR), je nachdem welche Regelung den höheren Betrag ergibt. Eine entspre- chende Regelung wurde durch § 504 I HGB in das deutsche Recht übernommen. An- ders als unter HR/HVR ist die Regelung jedoch nicht absolut zwingend. Gemäß §. 512 HGB kann zuminde
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_504/
18.07.2017 - 504 Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden [6]. (1) 1Die nach den §§ 502 und 503 zu leistende Entschädigung wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 666,67 Rechnungseinheiten für das Stück oder die Einheit oder einen Betrag vo
https://www.otto-schmidt.de/hgb-9783504455149.html
HGB. Kommentar zu Handelsstand, Handelsgesellschaften, Handelsgeschäften und besonderen Handelsverträgen (ohne Bilanz-, Transport- und Seerecht). 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage, 2014, 2672 Seiten, gebunden Leinen, Kommentar, 16 x 24cm. ISBN 97
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/bertrambrinkman...
Rz. 504 Zur VollKons des Kapitals ist im HGB nur noch die Erwerbsmethode vorgesehen (§ 301 HGB Rz 4). Dieser liegt gem. § 301 HGB die Annahme zugrunde, dass ein MU beim Erwerb einer Beteiligung nicht nur Anteile am Kapital, sondern auch die VG und Schuld
https://www.brennecke-partner.de/504-HGB_108431
504 HGB. (1) Der Mitreeder, welcher seine Schiffspart veräußert hat, wird, solange die Veräußerung von ihm und dem Erwerber den Mitreedern oder dem Korrespondentreeder nicht angezeigt worden ist, im Verhältnis zu den Mitreedern noch als Mitreeder betrach
http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/urteile/urteil.php?urteil_id=446
LG Hamburg, Urteil vom 02.10.2014, AZ: 409 HKO 35/14. Gericht: LG Hamburg. Aktenzeichen: 409 HKO 35/14. Datum: 02.10.2014. Land : Deutschland. Einordnung in die Urteilsdatenbank. Normenregister: HGB-> §§ 452 a, 498 Abs. 2 Satz, 501, 504. Haftungskategori