(1) Die in diesem Untertitel und im Stückgutfrachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Befrachters oder des Empfängers gegen den Verfrachter wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes.
(2) Der Verfrachter kann auch gegenüber außervertraglichen Ansprüchen Dritter wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes die Einwendungen nach Absatz 1 geltend machen. Die Einwendungen können jedoch nicht geltend gemacht werden, wenn
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F übte als Fahrradhändler auf jeden Fall eine gewerbliche Tätigkeit aus; zudem ist er Kaufmann (§ 1 HGB). Die Ratenzahlung ... 506 I BGB könnten die §§ 494 I, 492 I S.1 BGB dennoch entsprechend Anwendung finden. Dazu müsste ... Die neben dem Darlehensver
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06.04.2016 - Die Veränderung des HGB und weiterer Gesetze durch das Bilanzrichtlinie-. Umsetzungsgesetz (BilRUG)1 stellt einen weiteren Schritt bei der Harmonisie- rung und Internationalisierung des deutschen Bilanzrechts dar. Wesentliche. Zielsetzung de
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HGB; Art. 2 ZusÜBin, §§ 92 ff. BinSchG o die außervertragliche Haftung unterliegt den gleichen gesetzlichen und vertraglichen Befreiungen und Beschränkungen wie die vertragliche Haftung. (§ 506 Abs. 1 HGB) o IPR: die unselbständige Anknüpfung (Art. 4 Abs
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Düsseldorf NJW-RR 1994, 506). BGH/HGB: - Rücktritt wegen nicht vertragsgemäß erbrachter. Leistungen, setzt keine wesentliche. Vertragsverletzung voraus;. Importeur kann vom Vertrag nicht zurücktreten, wenn die. Pflichtverletzung nur unerheblich ist, (§ 3
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Folie 506. Beispiel 94. • A und B betreiben ihren Bielefelder Souvenirstand als. GbR, weil dieser nur einen äußerst geringen. Geschäftsumfang hat. ... HGB): „e. Kfm.“. - Gebrauch von den Kaufleuten vorbehaltenen Einrichtungen. (z. B. Prokuraerteilung dur
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math. Gutachten nach EStG und HGB. Standard-Honorartabelle *). Anzahl. Versorgungs- berechtigte**). Honorar in. EUR***). Anzahl. Versorgungs- berechtigte**). Honorar in. EUR***). Anzahl. Versorgungs- berechtigte**). Honorar in. EUR***). 1. 385. 41. 1.276
https://www.buzer.de/gesetz/3486/al37949-0.htm
25.04.2013 - Text § 506 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_506/
18.07.2017 - Zweiter Untertitel: Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes [5]. § 506 Außervertragliche Ansprüche [6]. (1) Die in diesem Untertitel und im Stückgutfrachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch
https://www.brennecke-partner.de/506-HGB_108433
506 HGB. (1) Die Auflösung der Reederei kann durch Stimmenmehrheit beschlossen werden. Der Beschluß, das Schiff zu veräußern, steht dem Beschluß der Auflösung gleich. (2) Ist die Auflösung der Reederei oder die Veräußerung des Schiffes beschlossen, so mu
https://www.versicherungsmagazin.de/lexikon/verfrachter-1946974.html
Die Haftung des Verfrachters für das Verschulden der Besatzung und seiner Leute bei Feuer und Fehlern bei der Bedienung des Schiffs kann ausgeschlossen werden (§ 506 HGB). c) Haftungshöhe: Bei Verlust haftet der Verfrachter für den Marktpreis oder den ge
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
HFA, Behandlung geringwertiger Wirtschaftsgüter nach dem Unternehmenssteuerreformgesetz, IDW-FN 2007, S. 506. •. HFA, Bericht über die 227. Sitzung des HFA am 29.2. und 1.3.2012, IDW-FN 2012, S. 321. •. HFA, Bilanzielle Behandlung von Defiziten auf Arbei