Die in diesem Untertitel und im Stückgutfrachtvertrag vorgesehenen Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn
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http://www.schunck.de/Downloads/Formulierungsvorschlag_DSLV_ADSp_Gesch%C3%A4fts...
abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM,. Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als. Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen. Verschulden
http://www.ruf-schwertransport.de/downloads/ADSp.pdf
abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden od
https://www.mannheimer.de/imperia/md/content/kundenbereich/firmenkunden/transpo...
von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM und Art. 20, 21. CMNI zu Gunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in § 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschulden oder Feue
http://www.orca-transport.de/images/PDF/ZVDS.pdf
2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher. Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die. Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorsc
https://www.uld-hamburg.de/files/pdf/downloads/AGBs-ULD_D.pdf
Soweit wir nach den Vorschriften der § 507 HGB, Art 29 CMR, Art 20, 21 CMNI, des Artikel 25 Montrealer Übereinkommens oder des Artikel 36 CIM haften, finden die ADSp keine Anwendung und es verbleibt bei den gesetzlichen Vorschriften. Abweichend von den.
https://www.v100-online.de/index.php?nav=1000001&id=38499&action=portrait
LEW 12883 - HGB "203 507-9" 23.07.2008 - München-, LEW 12883 - HGB "203 507-9" 12.09.2008 - Kassel-, LEW 12883 - HGB "203 507-9" 09.04.2009 - Verden (, LEW 12883 - HGB "203 507-9" 01.06.2009 - Nürtingen Andreas, LEW 12883 - HGB "V 100.04" 20.11.2010 - Ra
http://www.conline-gmbh.com/versicherung/
Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20,021 CMNI zu
http://www.pl-log.com/adsp.html
Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie § 507 HGB, Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zu
https://www.brennecke-partner.de/507-HGB_108435
507 HGB. (1) Die Mitreeder haften für die Verbindlichkeiten der Reederei persönlich, jedoch nur nach dem Verhältnis der Größe ihrer Schiffsparten. (2) Ist eine Schiffspart veräußert, so haften für die in der Zeit zwischen der Veräußerung und der in § 504
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_159/
... 503 Schadenfeststellungskosten · § 504 Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden · § 505 Rechnungseinheit · § 506 Außervertragliche Ansprüche · § 507 Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen · § 508 Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung · §