§ 516 HGB, Form des Konnossements. Verordnungsermächtigung
Paragraph 516 Handelsgesetzbuch

(1) Das Konnossement ist vom Verfrachter zu unterzeichnen; eine Nachbildung der eigenhändigen Unterschrift durch Druck oder Stempel genügt.


(2) Dem Konnossement gleichgestellt ist eine elektronische Aufzeichnung, die dieselben Funktionen erfüllt wie das Konnossement, sofern sichergestellt ist, dass die Authentizität und die Integrität der Aufzeichnung gewahrt bleiben (elektronisches Konnossement).


(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Einzelheiten der Ausstellung, Vorlage, Rückgabe und Übertragung eines elektronischen Konnossements sowie die Einzelheiten des Verfahrens einer nachträglichen Eintragung in ein elektronisches Konnossement zu regeln.


Benachbarte Paragraphen


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Präsentationen zum Paragraphen

ECONBiL (electronical consignmant note and bill of lading) - spedilehrer

http://www.spedilehrer.de/images/Texte/Schwerin_2017/WIESKE/Elektr.%20Frachtdok...
4. Rechtliche Bedingungen. ERA 600 (2007): Art. 3 S.3: „Dokument kann durch…elektr. Authentisierungsmethode unterzeichnet sein.“ HGB: Elektronischer FB: §§ 408, 3 (FB);. 443, 3( LS); 475c, 4 (LagS); 516, 3 (BL); 526, 4(SeeFB) Voraussetzung: Authentizität


PDF Dokumente zum Paragraphen

DVIS Workshop Konnossement - Deutscher Verein für internationales ...

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den Vermerk „express delivery“ oder „Number of Original B/L: Zero“. • Unterschrift (§ 516 Abs. 1 Hs. 1 HGB) – eine Nachbildung der Unterschrift reicht aus. (Hs. 2). 9. Die Ausstellung des Konnossements. • Vorbereitung des Konnossements durch den Befracht

Internationale Rechnungslegung - Toc - Beck Shop

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Unterschiede zum HGB 215 — Ausgewählte Literatur 220 — Übungsaufgaben. 220. Kapitel 6 Ertragsteuern. ... zum IFRS for SMEs 317 — Wesent- liche Unterschiede zum HGB 317 — Ausgewählte Literatur 318 — Übungsauf- ... IFRS for SMEs 516 — Wesentliche Unterschi

Verzinsung von Zahlungsansprüchen bei VOB-Verträgen, in BauR ...

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zilität Abs.1 BGB. Verzugs- Fälllgkeits- VOB—Zins VOB—Zins. Zins für zlns für Schluß- für. Nlchtver- gemäß Zahlung Abschlags- braucher- 55352, gemäß zahlung geschäft 353 HGB 516 Nr. 5 gemäß. 9288 Abs.1 516 Nr.2. Abs.2 VOB/Ei Abs.1. BGB n. F. VOB/B. 1. 1.

Bilanz mit Anhang 2016 - Stadtsparkasse Delbrück

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für den Betrachtungszeitraum von 7 Jahren 3,22 % und für den Betrachtungszeitraum von 10 Jahren. 4,00 %. Aus dieser Änderung der Bewertungsmethode ergibt sich insgesamt eine Verminderung der. Pensionsrückstellungen um TEUR 516 (Unterschiedsbetrag gemäß †

Vertragsformen Vertragsform Beispiele Quelle ... - Dirk Ellinger

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480 BGB. § 516 BGB. § 311 BGB. Gebrauchsüber- lassungsverträge. Mietvertrag. Pachtvertrag. Teilzeit-Wohnrechtsvertrag. Leihvertrag. Darlehnvertrag ... 383 ff. HGB. §§ 407 ff. HGB. §§ 451 ff. HGB. §§ 452 ff. HGB. §§ 453 ff. HGB. §§ 467 ff. HGB. Risikovert


Webseiten zum Paragraphen

§ 516 HGB Form des Konnossements. Verordnungsermächtigung ...

http://www.buzer.de/gesetz/3486/a49026.htm
(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Einzelheiten der Ausstellung, Vorlage, Rückg

HGB § 516 Form des Konnossements ... - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_516/
Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 20.4.2013 (BGBl I S. 831) mit Wirkung v. 25. 4. 2013. 4Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 20.4.2013 (BGBl I S. 831) mit Wirkung v. 25. 4. 2013. 5Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 20.4.

HGB § 516 Form des Konnossements ... - betriebsrat.com

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OLG München, Urteil v. 31.07.2013 – 7 U 516/13 - Bürgerservice

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Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS | Buchholz ...

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Grundzüge des Jahresabschlusses nach HGB und IFRS. Mit 350 Aufgaben und Lösungen. Drucken. Google Product Vorschau. E-Book. cover. Erschienen: 24.03.2016 ... Kartoniert E-Book. 9., aktualisierte Auflage 2016. XVI, 516 S.: mit 254 Abbildungen. Softcover V


  • Verortung im HGB

    HGBFünftes Buch: Seehandel › Zweiter Abschnitt: Beförderungsverträge › Erster Unterabschnitt: Seefrachtverträge › Erster Titel: Stückgutfrachtvertrag › Dritter Untertitel: Beförderungsdokumente › § 516

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 516 HGB
    § 516 Abs. 1 HGB oder § 516 Abs. I HGB
    § 516 Abs. 2 HGB oder § 516 Abs. II HGB
    § 516 Abs. 3 HGB oder § 516 Abs. III HGB

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