Die im Konnossement verbrieften seefrachtvertraglichen Ansprüche können nur von dem aus dem Konnossement Berechtigten geltend gemacht werden. Zugunsten des legitimierten Besitzers des Konnossements wird vermutet, dass er der aus dem Konnossement Berechtigte ist. Legitimierter Besitzer des Konnossements ist, wer ein Konnossement besitzt, das
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http://www.seerecht.de/wp-content/uploads/DVIS-Workshop-04-2016-Konnossement.pdf
o Legitimationsfunktion (siehe § 519 HGB – dazu unten). • das deutsche Recht unterscheidet zwei Arten von Konnossementen: o das Normal-Konnossement und o das Haag-Konnossement, das die Voraussetzungen des Art. 6 EGHGB erfüllt. ▫ für dieses Konnossement g
http://www.seerecht.de/wp-content/uploads/dvis-vortrag-20141027-haftung-verspae...
27.10.2014 - Konnossement, § 519 HGB. ➢ „Die im Konnossement verbrieften seefrachtvertraglichen Ansprüche können nur von dem aus dem Konnossement Berechtigten geltend gemacht werden.“ (Sperrwirkung). ➢ Begründung Gesetzentwurf. „Dadurch soll insbesondere
http://www.jura-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/HuGR/13HuGR-519-522.pdf
Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 519. B. Die handelsrechtliche Firma. I. Begriff und Bedeutung. II. Abgrenzung. III. Arten der Firma. IV. Funktionen der Firma ... Legaldefinition in § 17 HGB: Firma ist der Name,
https://www.thyssenkrupp.com/media/investoren/berichterstattung_publikationen/a...
515. 99,95 %. 39 Aufstellung ANTEILSBESITZ THYSSENKRUPP KONZERN zum 30.09.2013 (§ 313 HGB). A. Voll konsolidierte ..... 519. 256. Maerz Ofenbau AG, Zürich, Schweiz. CHF. 1.000. 100,00. 252. 257. Mining Plants & Systems Bulgaria EOOD, Sofia, Bulgarien. BG
http://www.jura.uni-bielefeld.de/lehrstuehle/jacoby/Altes/handelsrecht/HuGR519-...
Vorlesung Handels- und Gesellschaftsrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby. Folie 519. B. Die handelsrechtliche Firma. I. Begriff und Bedeutung. II. Abgrenzung. III. Arten der ... Begriff: - Legaldefinition in § 17 HGB: Firma ist der Name, unter dem der Kaufman
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a49029.htm
Die im Konnossement verbrieften seefrachtvertraglichen Ansprüche können nur von dem aus dem Konnossement Berechtigten geltend gemacht werden. Zugunsten des legitimierten Besitzers des Konnossements wird vermutet, dass er der aus dem Konnossement.
https://www.rechtsportal.de/Rechtsprechung/Gesetze/Gesetze/Allgemeines-Zivilrec...
... auf den Inhaber lautet, 2. an Order lautet und den Besitzer als Empfänger benennt oder durch eine ununterbrochene Reihe von Indossamenten ausweist oder 3. auf den Namen des Besitzers lautet. Stand: 01.09.2017. (c) copyright 2017 - Deubner Verlag, Köl
https://www.haufe.de/unternehmensfuehrung/profirma-professional/bertrambrinkman...
Rz. 517 Nach § 312 HGB sind Beteiligungen an assoziierten Unt auf der Basis der Equity-Bewertung einzubeziehen. Durch das ... Rz. 519. Die Equity-Methode erfordert gegenüber der QuotenKons einen wesentlich KonsAufwand aufgrund des Fehlens der Schulden- s
http://www.iww.de/aa/archiv/wettbewerbsrecht-bei-wettbewerbsverstoessen-gilt-in...
02.01.2008 - Eine analoge Anwendung der für Handlungsgehilfen geltenden Regelungen (§ 74 ff. HGB) auf alle ArbN war in der Rechtsprechung bereits früher anerkannt (BAG AP Nr. 59 zu § 74 HGB = NZA 90, 519). Sie ergibt sich nunmehr unmittelbar aus der Inbe
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r...
519 HGB die Aktivlegitimation. Nach dieser Vorschrift könnten keine parallelen Ansprüche aus dem Frachtvertrag geltend gemacht werden. Das Konnossement überlagere den Frachtvertrag, der nicht notwendig mit den Rechtsverhältnissen aus dem Konnossement ide