(1) Für Schäden, die bei der Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck über See durch den Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgasts oder durch den Verlust, die Beschädigung oder verspätete Aushändigung von Gepäck entstehen, haften der Beförderer und der ausführende Beförderer nach den Vorschriften dieses Unterabschnitts. Das Recht, eine Beschränkung der Haftung nach den §§ 611 bis 617 oder den §§ 4 bis 5m des Binnenschifffahrtsgesetzes geltend zu machen, bleibt unberührt.
(2) Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten nicht, soweit die folgenden Regelungen maßgeblich sind:
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Anspruch X gegen B aus § 536a I Var. 1 BGB iVm § 128 S. 1 HGB analog. Gesellschaft. Das Unternehmen „ A“ müsste als GbR geführt werden und B Gesellschafter der „A-GbR“ sein; Tatsächlich aber keine GbR von A und B gegründet, insbesondere kein stillschweig
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wirken sich auf das Kaufrecht vor allem durch die Rügeobliegenheit beim beiderseitigen Handelskauf gemäß § 377 HGB aus, die auch in § 478 Abs. 6 BGB erwähnt .... Die Minderung tritt gemäß § 536 Abs. 1 BGB automatisch und nicht erst auf Erklärung des Miet
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536. 810. 838. 781. 335. 412. 368. 514. 401. 421. 254. 205. 201. 225. 307. 265. 7,8. 6,3. 6,2. 6,9. 9,3. 8,1. 27,9. 28,0. 28,1. 35,5. 34,2. 32,9. 5,4. 5,1. 5,0. 7,6. 8,0. 7,6. Wohnungswirtschaftliche Kennzahlen | 7. Vollmodernisierungen. Posener Str. 3,
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31.12.2014 - Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. 7). 377. 950. Umlaufvermögen. 2 585. 4 681. Rechnungsabgrenzungsposten. 8). 36. 35. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. 9). 536. 293. Bilanzsu
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22.08.2013 - Aus der Zeitcharter können für Charterer und/oder Reeder auch. Rechtsverhältnisse mit Dritten entstehen: • Es wird Personal Dritter unter einem Vertrag Charterer-Dritter transportiert: Personenbeförderungsvertrag, VO Athen (VO (EG). 392/2009
https://www.mclegal.de/WebRoot/McLegalDB/Shops/McLegal/ProductImages/Samples/97...
Kommentar zum. Handelsgesetzbuch. (HGB). Herausgegeben von. Dr. Hartmut Oetker. Universitätsprofessor an der Universität zu Kiel. Richter am Thüringer Oberlandesgericht. 4. Auflage 2015 ...
https://www.buzer.de/gesetz/3486/al37979-0.htm
25.04.2013 - Text § 536 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)
https://www.brennecke-partner.de/536-HGB_108464
536 HGB. (1) Wird die Fortsetzung der Reise in der ursprünglichen Richtung durch einen Zufall verhindert, so ist der Kapitän befugt, die Reise in einer anderen Richtung fortzusetzen oder sie auf kürzere oder längere Zeit einzustellen oder nach dem Abgang
https://jura-online.de/learn/minderung-536-bgb/91/excursus
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http://law-of-the-sea.de/die-befoerderungsvertraege/
536 HGB umschreibt den Anwendungsbereich der folgenden Normen. Insbesondere § 536 II HGB legt dabei fest, wann die Vorschriften dieses Unterabschnitts nicht gelten. Dies ist der Fall bei unmittelbarer Anwendbarkeit von Regelungen der Europäischen Union i