(1) Der Beförderer haftet für den Schaden, der durch den Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgasts entsteht, wenn das den Schaden verursachende Ereignis während der Beförderung eingetreten ist und auf einem Verschulden des Beförderers beruht. Ist das den Schaden verursachende Ereignis ein Schifffahrtsereignis, wird das Verschulden vermutet.
(2) Abweichend von Absatz 1 haftet der Beförderer ohne Verschulden für den Schaden, der durch den Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgasts auf Grund eines Schifffahrtsereignisses während der Beförderung entsteht, soweit der Schaden den Betrag von 250 000 Rechnungseinheiten nicht übersteigt. Der Beförderer ist jedoch von dieser Haftung befreit, wenn das Ereignis
(3) Die Beförderung im Sinne der Absätze 1 und 2 umfasst
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http://www.ertragsteuerrecht.de/media/EStG_005_266_10-2014_Anm0538-0550.pdf
Abgrenzung von Kosten der Fremdkapitalbeschaffung: Abzugrenzen sind die Kosten der Eigenkapitalbeschaffung von den Kosten der Beschaffung von. Fremdkapital, die nach dem eindeutigen Wortlaut nicht unter § 248 Abs. 1 Nr. 2. HGB fallen. Zu Letzteren gehöre
http://www.beck-shop.de/fachbuch/leseprobe/978-3-648-05597-7_lsp.pdf
HGB i.d.F. des BilMoG, IRZ 2010, S. 484; Brinkmann/Leibfried/Zimmermann,. Die Subprime-Kreditkrise im Spiegel ... 39 und HGB, WPg 2009, S. 192; Greinert, Herstellungskosten einer Marke, KoR. 2003, S. 328; Grützner, .... Erkenntnisse empirischer Befunde,
http://www.grimme-partner.com/wp-content/uploads/newsletter/Newsletter02-2014.p...
(Yacht-)Mietvertrag von Benjamin Grimme. Seite 2. Schlagworte: Yachtkaskoversicherung, Verjährung,. Mietvertrag, § 548 BGB, § 203 HGB, §§ 538, 280 BGB. Vertauschen zweier Sendungen bei Abla- dung von Angela Schütte. Seite 2. Schlagworte: Aufrechnungsverb
http://www.hs-emden-leer.de/fileadmin/user_upload/Forschung_Transfer/Offshore/V...
22.08.2013 - Verschulden bzw. bis zu bestimmter Schadenshöhe Gefährdungs- haftung, Art. 3 VO Athen i.V.m. Art. 3 Athener Übereinkommen,. §§ 538 ff. HGB n.F.. • Haftung aus vermutetem Verschulden für Gepäckschäden bzw. – verlust, Art. 3 VO Athen i.V.m. Ar
https://www.mclegal.de/WebRoot/McLegalDB/Shops/McLegal/ProductImages/Samples/97...
Kommentar zum. Handelsgesetzbuch. (HGB). Herausgegeben von. Dr. Hartmut Oetker. Universitätsprofessor an der Universität zu Kiel. Richter am Thüringer Oberlandesgericht. 4. Auflage 2015 ...
https://openjur.de/u/165154.html
22.03.2011 - Urteil vom 22. März 2011, Az. 16 O 538/06: Die Revision des Klägers wird zurückgewiesen.Auf die ... Der Kläger hat seinen mit der Klage geltend gemachten Rückzahlungsanspruch auf § 172 Abs. 4, § 171 Abs. 2 HGB, hilfsweise auf abgetretenes Re
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172/
Änderungsdokumentation: Das Handelsgesetzbuch (HGB) v. 10. 5. 1897 (RGBl S. 219) ist u. a. geändert worden durch Art. 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften v.
http://www.hwr-berlin.de/fachbereich-wirtschaftswissenschaften/kontakt/personen...
... zum Suhrkamp-Insolvenzverfahren, DB 2015, 538 - 543; Sanierung der Personengesellschaft durch Nachschüsse der Gesellschafter oder: Ist § 707 BGB dispositiv? ZIP 2015, 256 - 262; Kommentierung der §§ 48 – 58 HGB in: Häublein, Martin / Hoffmann-Theiner
http://law-of-the-sea.de/die-befoerderungsvertraege/
Greifen die vorgenannten Regelungen nicht, kommen die §§ 537 ff. HGB zur Anwendung. Nach Klärung der Begriffsbestimmungen in § 537 HGB, folgen insbesondere in den §§ 538 und 539 HGB Regelungen über die Haftung des Beförderers für Personenschäden und für
http://gb2016.bertelsmann.de/reports/bertelsmann/annual/2016/gb/German/3070/erl...
Der Jahresabschluss der Bertelsmann SE & Co. KGaA wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards ( IFRS), sondern nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Regel