§ 544 HGB, Rechnungseinheit
Paragraph 544 Handelsgesetzbuch

Die in den §§ 538, 541 und 542 genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht am Tag des Urteils oder an dem von den Parteien vereinbarten Tag umgerechnet. Der Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht wird nach der Berechnungsmethode ermittelt, die der Internationale Währungsfonds an dem betreffenden Tag für seine Operationen und Transaktionen anwendet.


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PDF Dokumente zum Paragraphen

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Bilanzierung von Fertigungsaufträgen nach HGB. Insbesondere in der Bauwirtschaft, der Softwareentwicklung und im Anlagenbau gibt es Fertigungsaufträge, die am Bilanzstichtag noch nicht fertig gestellt sind. Bi- lanziert das Unternehmen nach dem deutschen

Inhaltsverzeichnis und Einleitung

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4 Handelsrecht - Handelsstand: C. Das Handelsunternehmen

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Jahresabschluss (HGB) der Landwirtschaftlichen Rentenbank zum ...

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21.04.2017 - die Rentenbank keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernlageberichts nach HGB. Infolgedessen lässt sich gem. ..... 71 544,9. 2 286,9. Nachrangige Verbindlichkeiten. 740,7. 729,4. 11,3. Eigenkapital. Gezeichnetes Kapital.

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Webseiten zum Paragraphen

§ 544 HGB Rechnungseinheit Handelsgesetzbuch - Buzer.de

https://www.buzer.de/gesetz/3486/a49053.htm
Die in den §§ 538, 541 und 542 genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds. Der Betrag wird in Euro entsprechend dem Wert des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht am Tag des Urteils oder an.

Fassung § 544 HGB a.F. bis 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v ...

https://www.buzer.de/gesetz/3486/al37987-0.htm
25.04.2013 - Text § 544 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)

HGB § 544 Rechnungseinheit - NWB Datenbank

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_544/
20.4.2013 (BGBl I S. 831) mit Wirkung v. 25. 4. 2013. 2Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 20.4.2013 (BGBl I S. 831) mit Wirkung v. 25. 4. 2013. 3Anm. d. Red.: Überschrift i. d. F. des Gesetzes v. 20.4.2013 (BGBl I S. 831) mit Wirkung v. 2

Handelsgesetzbuch (HGB) § 544 - Steuerberater@steuerschroeder

http://www.steuerschroeder.de/steuergesetze/estg/3/gmbhg/hgb/544
544 HGB Rechnungseinheit. Fünftes Buch: Seehandel. Zweiter Abschnitt: Beförderungsverträge. Zweiter Unterabschnitt: Personenbeförderungsverträge. 1Die in den §§ 538, 541 und 542 genannte Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Wä

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https://www.brennecke-partner.de/544-HGB_108472
544 HGB. Der Kapitän darf ohne Einwilligung des Reeders für eigene Rechnung keine Güter verladen. Handelt er dieser Vorschrift zuwider, so hat er dem Reeder die höchste am Abladungsort zur Abladungszeit für solche Reisen und Güter bedungene Fracht zu ers


  • Verortung im HGB

    HGBFünftes Buch: Seehandel › Zweiter Abschnitt: Beförderungsverträge › Zweiter Unterabschnitt: Personenbeförderungsverträge › § 544

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 544 HGB
    § 544 Abs. 1 HGB oder § 544 Abs. I HGB

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