(1) Bergelohn ist, wenn die Parteien seine Höhe nicht vereinbart haben, so festzusetzen, dass er einen Anreiz für Bergungsmaßnahmen schafft. Bei der Festsetzung sind zugleich die folgenden Kriterien ohne Rücksicht auf die nachstehend aufgeführte Reihenfolge zu berücksichtigen:
(2) Der Bergelohn ohne Zinsen, Bergungskosten und erstattungsfähige Verfahrenskosten darf den Wert des geborgenen Schiffes und der sonstigen geborgenen Vermögensgegenstände nicht übersteigen.
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https://www.jura.uni-hannover.de/fileadmin/fakultaet/Institute/Wolf/pdfs/UEbers...
1 basiert auf den RL 85/577/EWG, 97/7/EG und 2000/ 31/ EG. 2 basiert auf den RL 85/577/EWG; 97/7/EG und .... von denen des allge- meinen Zivilrechts und dienen in erster Linie der Absicherung des handelsrechtlichen Verkehrs. Zu nennen sind beispielsweise
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30.09.2017 - Aktiva. Anlagevermögen. 10. Immaterielle Vermögensgegenstände. 523. 577. Sachanlagen. 1.825. 1.895. Finanzanlagen. 44.802. 44.611. 47.150. 47.083. Umlaufvermögen. Vorräte. 11. 13.521. 13.590. Erhaltene Anzahlungen. – 13.521. – 13.590. −. −.
http://www.vahlen.de/fachbuch/studentenmaterial/Scherrer_Loesungen_Beispiele_41...
Scherrer, Rechnungslegung nach neuem HGB (Vahlen 2011). 123 ... prinzip des nach § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB, nach dem der Jahresabschluss unter anderem ..... Aufwendungen. GuV A AG 10. Erträge. Sonstige betriebl. Aufwendungen. 900,00. Jahresfehlbetrag. 1.53
http://www.dnoti.de/gutachten/pdf/28decf46-a9d2-4779-880f-a1acdf06134e/13200.pdf
13.04.2007 - Eintragung der Firma im Handelsregister ist nicht erforderlich (BGH NJW 1982, 577 = WM 1981, 1255; Amon, § 25 HGB Rn. 4; Roth, § 25 BGB Rn. 3). Auch hier schlägt sich wieder der oben dargestellte Meinungsstreit nieder, da ein Nichtkaufmann k
https://www.brennecke-partner.de/577-HGB_108508
577 HGB. (1) Soll der Verfrachter die Ladung von einem Dritten erhalten und ist dieser Dritte ungeachtet der von dem Verfrachter in ortsüblicher Weise kundgemachten Bereitschaft zum Laden nicht zu ermitteln oder verweigert er die Lieferung der Ladung, so
https://www.v100-online.de/index.php?nav=1000001&id=38701&action=vermietung
__.__.1973, Auslieferung an DR - Deutsche Reichsbahn "110 577-4". 24.08.1973, Abnahme. 01.09.1973, Indienststellung. 01.01.1992, Umzeichnung in "201 577-4". 01.01.1994, => DB AG - Deutsche Bahn AG, GB Traktion "201 577-4". 12.06.1995, z-Stellung. 20.12.1
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_160/
Vierter Abschnitt: Schiffsnotlagen. § 570 Schadenersatzpflicht · § 571 Mitverschulden · § 572 Fernschädigung · § 573 Beteiligung eines Binnenschiffes · § 574 Pflichten des Bergers und sonstiger Personen · § 575 Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden
https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.EN0920303609
Hinweis. S d E auch bei § 161 Abs 2 HGB Nr 14.147 und § 228 ZPO Nr 15.082. Vgl HS 12.120, 10.323, 10.324, 9142, 9147. Schlagwort(e). Gesellschafterbeschluß, Mehrheitsprinzip (OHG, KG); Gesellschaftsvertrag, Abänderung durch Mehrheitsbeschluß; Mehrheitspr
http://www.bondboard.de/forum/showthread.php?101-HSH-Nordbank/page577
Gegenläufig die Gewinne (soweit unter HGB anfallend; unter IFRS sollten das 290 Mio. gewesen [hierbei wurden übrigens wieder stille Reserven gehoben] sein) und der von Punter beschriebene Steuereffekt für DTA. Weitere Rückstellungen für Personalabbau und