Die Pfandrechte der Schiffsgläubiger haben Vorrang vor allen anderen Pfandrechten am Schiff. Sie haben Vorrang auch insoweit, als zoll- und steuerpflichtige Sachen nach gesetzlichen Vorschriften als Sicherheit für öffentliche Abgaben dienen.
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http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0602-1-16.pdf
14.11.2016 - Empfehlungen, 602/1/16 ... (2) Medienbruchstelle und Lieferung von strukturierten XML-Daten. Anmeldungen zum Handels-, Genossenschafts- und Partnerschafts- register sind bereits heute ausschließlich elektronisch einzureichen. (§ 12 Absatz 1
http://www.beck-shop.de/fachbuch/sachverzeichnis/Bieg-Bankbilanzierung-HGB-IFRS...
nach HGB 236, 937. – ~ nach IFRS 635 corporate identity 1021. Cost-Income-Ratio 366 credit risk 894 credit spread 713 cross-currency-Zinsswaps 819 ..... intrinsic value 602. Investmentvermögen 165, 212. Jahresabschluss 39. – Adressaten des ~es 7. – ~ als
https://www.wpk.de/uploads/tx_templavoila/WPK_Magazin_1-2016_Rechtsprechung_04....
27.10.2015 - Falkenhausen/Kocher, ZIP 2005, 602; vgl. auch MünchKomm-HGB/Ebke, 3. Aufl. § 318 Rn. 77). Als. Argumente für eine analoge Anwendung werden dabei vorgebracht: 12 aa) Sinn und Zweck des § 318 Absatz 4 HGB ist es, die rechtzeitige Bestellung ei
http://www.deag.de/uploads/tx_usergeneralmeeting/DEAG_Concerts_GmbH-JA-2012.pdf...
1 2. ERGEBNIS DER GEWÖHNLICHEN GESCHÄFTSTÄTIGKEI'I' 602 .218, 19 1 . 343 .638, 44. 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1 .096, 43. 14. Aufwand aufgrund einer Gewinngem., eines. Gewinnabführungs— und eines Teilgewinnab— führungsvertrages abgeführte G
http://www.transportrecht.de/transportrecht_content/1213785181.pdf
Handelsgesetzbuch. HGB. Ausfertigungsdatum: 10.05.1897. Vollzitat: "Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, ...... 602. Soweit durch die Säumnis des Empfängers oder durch das Hinterlegungsverfahren die Löschzeit
https://www.buzer.de/gesetz/3486/a49108.htm
Die Pfandrechte der Schiffsgläubiger haben Vorrang vor allen anderen Pfandrechten am Schiff. Sie haben Vorrang auch insoweit, als zoll- und steuerpflichtige Sachen nach gesetzlichen Vorschriften als Sicherheit für öffentliche Abgaben.
https://www.buzer.de/gesetz/3486/al38045-0.htm
25.04.2013 - Text § 602 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)
https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LI0408200012
Typ, Zeitschrift. Datum/Gültigkeitszeitraum, 01.08.2004. Publiziert von, Manz. Autor, CHRISTIAN RABL *). Fundstelle, ecolex 2004, 602. Heft, 8 / 2004. Seite, 602 ...
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172/
Änderungsdokumentation: Das Handelsgesetzbuch (HGB) v. 10. 5. 1897 (RGBl S. 219) ist u. a. geändert worden durch Art. 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und anderer handelsrechtlicher Vorschriften v.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_248/
... des Pfandrechts der Schiffsgläubiger · § 599 Erlöschen der Forderung · § 600 Zeitablauf · § 601 Befriedigung des Schiffsgläubigers · § 602 Vorrang der Pfandrechte der Schiffsgläubiger · § 603 Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubige