(1) Die Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger bestimmt sich nach der Reihenfolge der Nummern, unter denen die Forderungen in § 596 aufgeführt sind.
(2) Die Pfandrechte für die in § 596 Absatz 1 Nummer 4 aufgeführten Forderungen haben jedoch den Vorrang vor den Pfandrechten aller anderen Schiffsgläubiger, deren Forderungen früher entstanden sind.
(3) Beitragsforderungen zur Großen Haverei gelten als im Zeitpunkt des Havereifalls, Forderungen auf Bergelohn, auf Sondervergütung und auf Bergungskosten als im Zeitpunkt der Beendigung der Bergungsmaßnahmen und Forderungen wegen der Beseitigung des Wracks als im Zeitpunkt der Beendigung der Wrackbeseitigung entstanden.
Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.
http://www.vahlen.de/fachbuch/sachverzeichnis/Woehe-Einfuehrung-Allgemeine-Betr...
Änderungskündigung 138. Anhang. Aufgaben nach HGB 814 freiwillige Zusatzangaben 818 nach IFRS 869. Pflichtangaben 816. Prüfung 822. Anlageimmobilien im IFRS-Abschluss 850. Anlagenintensität 910. Anlagespiegel im HGB-Abschluss 750 im IFRS-Abschluss 848. A
https://www.august-barth.de/forms/unterrichtungspflichten.pdf
Hinweise nach § 451g HGB sich gegenüber den übrigen in den AGB getroffenen Regelungen abhe- ben. Auf jeden Fall sind die Hinweise derart zu gestalten, daß deren Bedeutung dem Empfänger des. Gutes auch tatsächlich bewußt wird (BGH NJW-RR 1995, 603 zu § 13
https://www.dpdhl.com/content/dam/dpdhl/Investoren/Veranstaltungen/Hauptversamm...
31.12.2016 - Forderungen gegen verbundene Unternehmen davon aus Lieferungen und Leistungen. 65 (Vorjahr 23). 13.442. 12.611. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht davon aus Lieferungen und Leistungen 0 (Vorjahr 1). 1
https://www.hgb-leipzig.de/pdf/Gebuehrenordnung_Stand_21122010.pdf
21.12.2010 - ... Sächsischen. Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Erhebung von Benutzungsgebüh- ren und Auslagen an den staatlichen Hochschulen des Freistaates Sachsen (Sächsische. Hochschulgebührenverordnung – SächsHGebVO) vom 13. Dez
https://www.stada.de/fileadmin/_migrated/news_uploads/STADA_Ad-hoc-Meldung_1H20...
26.08.2002 - STADA hat den Konzernumsatz im 1. Halbjahr 2002 um +15% auf EUR 309,2 Mio. gesteigert. Die drei Kernsegmente Generika, Marken und Spezialpharmazeutika wuchsen dabei um +28% auf EUR 266,5 Mio.. Handelsgeschäfte, die nicht zu den. Kernsegmente
http://www.buzer.de/gesetz/3486/al38046-0.htm
Text § 603 HGB a.F. in der Fassung vom 25.04.2013 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 831)
https://www.betriebsrat.com/gesetze/hgb/603
In dieser Rubrik haben wir Ihnen alle relevanten Gesetze für Ihre Betriebsratsarbeit zusammengestellt.
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_603/
603 Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger [2]. (1) Die Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger bestimmt sich nach der Reihenfolge der Nummern, unter denen die Forderungen in § 596 aufgeführt sind. (2) Die Pfandrechte für di
https://lxgesetze.de/gesetze/hgb/603
603 HGB: Die Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger bestimmt sich nach der Reihenfolge der Nummern, unter denen die Forderungen in § 596 aufgeführt sind.
https://www.brennecke-partner.de/603-HGB_108534
Die Vorschriften der 594 bis 602 kommen auch zur Anwendung wenn ein verhältnismäßiger Teil oder ein bestimmt bezeichneter Raum des Schiffes verfra.