§ 606 HGB, Zweijährige Verjährungsfrist
Paragraph 606 Handelsgesetzbuch

Folgende Ansprüche verjähren in zwei Jahren:

1.
Schadensersatzansprüche wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts oder wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Aushändigung von Gepäck, soweit die Ansprüche den Vorschriften dieses Buches unterworfen sind;
2.
Schadensersatzansprüche aus dem Zusammenstoß von Schiffen oder aus einem unter § 572 fallenden Ereignis;
3.
Ansprüche auf Bergelohn, auf Sondervergütung und auf Bergungskosten;
4.
Ansprüche wegen der Beseitigung eines Wracks.


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§ 606 HGB Zweijährige Verjährungsfrist Handelsgesetzbuch - Buzer.de

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Folgende Ansprüche verjähren in zwei Jahren 1. Schadensersatzansprüche wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts oder wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Aushändigung von Gepäck, soweit die.

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§ 606 HGB - Zweijährige Verjährungsfrist - openJur

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606 Zweijährige Verjährungsfrist →. Folgende Ansprüche verjähren in zwei Jahren: 1.Schadensersatzansprüche wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts oder wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Aushändigung von Gepäck, soweit die Ansprüche den

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  • Verortung im HGB

    HGBFünftes Buch: Seehandel › Sechster Abschnitt: Verjährung › § 606

  • Zitatangaben (HGB)

    Periodikum: RGBl
    Zitatstelle: 1897, 219
    Ausfertigung: 1897-05-10
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 8 Abs. 4 G v. 8.7.2019 I 1002

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das HGB in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 606 HGB
    § 606 Abs. 1 HGB oder § 606 Abs. I HGB

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