(1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.
(2) Er muß klar und übersichtlich sein.
(3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen.
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http://www.ww.uni-magdeburg.de/bwl3/Download/WS%200607/RewWe0607%20Gesetze%2023...
(2) Er hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs eine Gegenüberstellung der. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs (Gewinn- und Verlustrechnung) aufzustellen. (3) Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung bilden den Jahresabschluss. § 243
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/ME/ME_00173_12/fname_025863.pdf
30.07.2004 - 1. Zu § 243 HGB (Lagebericht). Durch die vorgeschlagenen Änderungen des § 243 HGB sollen die in Artikel 46 der. Modernisierungsrichtlinie enthaltenen Vorschriften in das österreichische. Handelsgesetzbuch übernommen werden. Die Kammer der Wi
https://www.pwc.de/de/newsletter/kapitalmarkt/assets/hgb-direkt-ausgabe-6-maerz...
17.03.2016 - (HFA) des IDW in seiner 243. Sitzung vom 1. bis 3. März 2016 mit diesen. Fragen befasst. Die Ergebnisse wurden mittlerweile im Mitgliederbereich auf der IDW Homepage bekannt gemacht. Auswirkungen. Der HFA hat insbesondere Fragen zum Anwendun
http://www.wbecker-partner.de/cms/upload/Grundsaetze_Ordnungsgemaesser_Buchfueh...
Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§§ 238, 243 HGB):. Die Buchführung und der Jahresabschluss müssen übersichtlich, klar und von einem Dritten, der mit der Materie vertraut ist, in angemessener Zeit nachvollziehbar sein. Die Gliederung der Bil
https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/Service-und-Beratung/recht_und_steuern/do...
nungsgemäßen Geschäftsgang entsprechender Zeit aufzustellen (§ 243 HGB). Er muss in deut- scher Sprache abgefasst werden (§ 244 HGB). Der Kaufmann muss den Jahresabschluss zehn. Jahre aufbewahren (§ 257 HGB). Hinweis: Unternehmer, die nicht zur kaufmänni
http://www.buzer.de/gesetz/3486/a48676.htm
(1) Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er muß klar und übersichtlich sein. (3) Der Jahresabschluß ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen.
https://www.steuernetz.de/gesetze/hgb/243
(3) Der Jahresabschluss ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen. Zu § 243: Eingefügt durch G vom 19. 12. 1985 (BGBl I S. 2355). § 242 HGB, Pflicht zur Aufstellung · § 244 HGB, Sprache. Währungseinheit · Top-
https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/bertrambrinkmannkessle...
1 Überblick Rz. 1 § 243 Abs. 1 HGB verpflichtet den Kfm., seinen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Begriff der "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung" ist von zentraler Bedeutung, da diese den übergeordne
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_243/
19.12.1985 - 243 Aufstellungsgrundsatz. (1) Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. (2) Er muss klar und übersichtlich sein. (3) Der Jahresabschluss ist innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang ents
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/377946/
243 Aufstellungsgrundsatz. I. Der GoB-Verweis (Abs. 1). 1. Das praktische Erfordernis; 2. Der Grundsatz; 3. Geschriebene und ungeschriebene Grundsätze; 4. Ermittlungsmethoden und -quellen; 5. Deutsche Rechnungslegungs Standards (DRS); 6. Die GoB als „off